18.03.2020 - Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird ergänzend zu der Allgemeinverfügung vom 17.03.2020 folgende weitere Allgemeinverfügung durch den Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg erlassen:
1. Betreibern von Beherbergungsstätten und vergleichbaren Angeboten, Hotels, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen, von Ferienzimmern, von Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten und vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.