Bekanntmachungen zum Corona-Virus

Allgemeinverfügung des Zweckverbandes Gesundheitsamt Uelzen - Lüchow-Dannenberg für den Landkreis Uelzen

28.12.2020 - Der Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg legt hiermit für das Gebiet des Landkreises Uelzen die belebten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie belebte öffentlich zugängliche Flächen fest, auf denen gem. § 10 a Abs. 1 Satz 1 und 2 der niedersächsischen Corona-Verordnung zur Vermeidung von Ansammlungen von Menschen das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 im Sinne des § 3 a des Sprengstoffgesetzes in der Fassung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3518), zuletzt geändert durch Artikel 232 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) in der Zeit vom 31. Dezember 2020  bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 sowie das Mitführen dieser Gegenstände in der Zeit vom 31. Dezember 2020, 21:00 Uhr, bis zum 1. Januar 2021, 7:00 Uhr, untersagt ist.

 

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.