Pressemitteilungen zum Corona-Virus

Corona: Testung nur innerhalb der ersten 72 Stunden nach der Einreise kostenlos (10.08.2020)

Anlässlich der seit Samstag geltenden Bundes-Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten weist das Niedersächsische Gesundheitsministerium darauf hin, dass eine kostenfreie Testung für Einreisende auch aus Risikogebieten ausschließlich in den ersten 72 Stunden nach der Einreise gilt. Erfolgt ein entsprechender Abstrich erst nach diesem Zeitraum, müssen Reisende die Testung selbst zahlen.

Für alle Einreisenden aus Risikogebieten gelte weiterhin grundsätzlich eine Meldepflicht beim jeweiligen Gesundheitsamt und eine Quarantäneverpflichtung bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses, sonst eine Quarantäneverpflichtung von 14 Tagen.

Das Niedersächsische Gesundheitsministerium macht auf folgende Punkte aufmerksam:

•    Einreisende aus Risikogebieten sind verpflichtet, eine PCR-Testung (Abstrichnahme und molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2) zu dulden
•    Einreisende aus Risikogebieten haben auf Anforderung des Gesundheitsamtes ein ärztliches Zeugnis (Testergebnis) vorzulegen
•    Die Aufforderung des Gesundheitsamtes kann innerhalb von 14 Tagen erfolgen
•    Das Testergebnis muss in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein, darf nicht älter sein als 48 Stunden vor der Einreise und muss sich auf einen PCR-Test stützen
•    Die Verpflichtung zur Vorlage eines Testergebnisses gilt nicht für Personen, die sich im Risikogebiet nur auf der Durchreise befunden haben oder nach Landesrecht keiner Quarantäneanordnung (Durchreisende durch Niedersachsen) unterliegen