Pressemitteilungen zum Corona-Virus

Corona: Testungen in Schulen nur in begründeten Einzelfällen (12.11.2020)

(Stand 12.11.2020, 15.00 Uhr) Anlässlich der im Landkreis Uelzen in den vergangenen Tagen in Schulen aufgetretenen Corona-Neuinfektionen beziehungsweise die in diesem Zusammenhang verhängten Quarantäne-Maßnahmen weist das Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg auf diesbezüglich aktuell geltende Regelungen hin:

Symptomatische Schülerinnen und Schüler
Bei Schülerinnen und Schülern mit Symptomen trifft der behandelnde Arzt die Entscheidung, ob und wann getestet wird. Entscheidungskriterien sind in diesem Zusammenhang die Art der Krankheitssymptomatik, die Zugehörigkeit oder der Kontakt zu Risikogruppen oder der enge Kontakt mit einem nachgewiesenen Covid-19-Fall.

Asymptomatische Schülerinnen und Schüler
Im Falle einer nachgewiesenen Infektion unter den Schülerinnen und Schülern entscheidet das Gesundheitsamt hinsichtlich der asymptomatischen Mitschülerinnen und Mitschüler (also der Schülerinnen und Schüler ohne Symptome) nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der nationalen Teststrategie (Stand: 14.10.2020) über eine Testung.

Die vorrangige und gleichzeitig entscheidende Infektionsschutz-Maßnahme besteht zunächst in der Ermittlung enger Kontaktpersonen mit relevantem Infektionsrisiko sowie einer Quarantäne dieser Personen, um mögliche neue Infektionsketten zu vermeiden bzw. zu unterbrechen.

„Eine Testung dieser Kontaktpersonen ist nicht immer zwingend erforderlich, sondern erfolgt als Einzelfallentscheidung des Gesundheitsamtes“, erklärt dazu Dr. Claudia Schulze, Amtsärztin beim Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg. Im Übrigen stelle ein negatives Testergebnis lediglich eine Momentaufnahme dar und kürze weder die Quarantäne ab noch hebe es die auferlegte Beobachtung auf Symptome auf.  

Die Testung einer Gruppe/Kohorte asymptomatischer Kontaktpersonen erfolge nur dann, wenn nach fachlicher Einschätzung des Gesundheitsamtes ein schneller Überblick über ein vermutetes unerkanntes Infektionsgeschehen erforderlich sei. „Dies kann der Fall sein“, so Schulze weiter, „wenn die Infektionsquelle des Erkrankten unklar ist oder wenn ein Ausbruch mit mehr als einem Infektionsfall in der Gruppe aufgetreten ist“. In diesen Fällen organisiere das Gesundheitsamt die Testungen in enger Kooperation mit den betreffenden Schulleitungen.

Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich darauf hin, dass sich Schulen und Bildungseinrichtungen im Landkreis Uelzen bisher nicht als Infektionsherde bzw. als entsprechende Hotspots gezeigt haben. Vielmehr hätten sich Hygienekonzepte und Hygienemaßnahmen als wirkungsvoll erwiesen. „Nach unseren Ermittlungen handelt es sich bei den bisher an Schulen aufgetretenen Infektionen um Fälle, die aus dem privaten Bereich in die jeweiligen Bildungseinrichtungen hineingetragen wurden“, so Dr. Schulze abschließend.