Pressemitteilungen zum Corona-Virus

Corona: Besondere Testpflicht für Betriebe mit Erntehelfern (21.05.2021)

(Stand 21.05.2021, 14 Uhr) Für alle Beschäftigten landwirtschaftlicher Betriebe, die zeitweise in Sammelunterkünften untergebrachte Erntehelferinnen und Erntehelfer beschäftigen, gilt ab Montag, 24. Mail 2021, bis einschließlich Mittwoch, 30. Juni 2021, eine Pflicht zur Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2. Das Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg wird dazu kurzfristig eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die dann über das Internetportal des Landkreises Uelzen unter dem Menüpunkten „Coronavirus/Impfung/Bürgerstestungen“ und dort unter „Allgemeinverfügungen/Verordnungen“ einsehbar sein wird.

Die Betriebe dürfen während des genannten Zeitraumes ausschließlich Personen einsetzen, die bei der ersten Ankunft und anschließend mindestens zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind und dabei jeweils ein negatives Testergebnis erhalten haben.

Testungen können mittels eines PCR-Tests oder eines Antigen-Tests erfolgen. Verwendete Antigentests müssen auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgeführt sein. Selbsttestungen sind nur dann zulässig, wenn sie unter Aufsicht einer geschulten Person des Betriebes vorgenommen werden.

Die Betriebe unterliegen den Meldepflichten nach Maßgabe des Infektionsschutzgesetzes, auch bei positiven Antigentests. Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für Genesene und Geimpfte.

Dokumentationen über die Testung sind auf dem Betriebsgelände für mindestens einen Monat vorzuhalten. Für Beschäftigte, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, gelten die auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts veröffentlichten Entlassungskriterien aus der Isolierung für die Wiederaufnahme der Arbeit im Betrieb.

Neben der nun gesondert angeordneten Testpflicht hinaus gelten die sich aus dem Arbeitsschutzrecht ergebenden Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus in Unterkünften.