Nach dreieinhalb Wochen Corona-bedingter Schließung öffnet der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Uelzen (awb) ab Donnerstag, 16. April 2020, testweise wieder seine Tore und bietet den Bürgerinnen und Bürgern unter anderem eine Entsorgungsmöglichkeit für Gartenabfälle.
Der awb hat inzwischen eine praktikable Lösung erarbeitet, trotz der derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen die entstehenden Entsorgungsengpässe bei den Privathaushalten entspannen zu können. Die Öffnung des Wertstoffhofes Oldenstadt für Publikumsverkehr findet zunächst testweise und mit eingeschränkten Öffnungszeiten (täglich von 8 bis 12 Uhr) statt. Dabei sind Abstands- und Hygienevorschriften strikt einzuhalten.
Folgende Aspekte sind konkret zu berücksichtigen:
• Angenommen werden erst einmal nur Grünabfälle und alte Elektrogeräte von privaten Anlieferern. Kleingewerbe kann nicht abgefertigt werden.
• Jedes anliefernde Fahrzeug sollte höchstens mit zwei Personen besetzt sein.
• Personen unter 18 Jahre haben kein Zutritt.
• Um Kontakte weitgehend zu vermeiden, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht beim Ausladen der Abfälle helfen.
• Kunden werden gebeten, vorzugsweise per EC –Karte zu zahlen oder aber abgezähltes Bargeld vorzuhalten. Der Preis je Kubikmeter Grünabfall beträgt 4,00 Euro. Die Annahmemenge ist auf drei Kubikmeter begrenzt.
• Gleichzeitig können nur vier Anlieferer auf dem Wertstoffhofgelände entladen.
Die Situation auf dem Wertstoffhof wird während der testweisen Öffnung beobachtet und gegebenenfalls angepasst. Vor diesem Hintergrund sind kurzfristige Änderungen bezüglich der Öffnungszeiten oder der Abfallarten, die angenommen werden, ausdrücklich möglich. Über Anpassungen wird tagesaktuell entschieden. Diese werden im Internet auf der Homepage des awb veröffentlicht.
Für das Entsorgungszentrum Borg bleibt es zunächst bei den bisherigen Regelungen. Nur in dringenden Ausnahmefällen (zum Beispiel bei verderblichen Abfällen und Abfällen, die im Rahmen von Gefahrenabwehrmaßnahmen anfallen, sowie bei Abfällen im Rahmen von Entsorgungsvereinbarungen) ist eine Anlieferung möglich – allerdings ausschließlich nach einer vorherigen Terminvereinbarung. Entsprechende Anfragen von gewerblichen Abfallerzeugern sind ausschließlich schriftlich möglich unter der E-Mail-Adresse awb@landkreis-uelzen.de.