Pressemitteilungen zum Corona-Virus

Corona: Wichtige Hinweise für Reiserückkehrer (09.06.2020)

Der Landkreis Uelzen weist im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie anlässlich der seit gestern geltenden Vorgaben der niedersächsischen Landesverordnung darauf hin, dass für Reiserückkehrer aus dem Ausland auch weiterhin strenge Auflagen gelten. Für Einreisende gilt dann eine zweiwöchige Quarantänepflicht, wenn das Infektionsgeschehen in dem besuchten Land die Ansteckungsgefahr als hoch erscheinen lässt.

Das heißt konkret: Wer von einem Auslandsaufenthalt in einem Staat zurückkehrt, in dem es in den vergangenen sieben Tagen Neuinfektionen von 50 Fällen je 100.000 Einwohner gegeben hat, muss sich auf direktem Weg sofort in seine eigene Wohnung oder „den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts“ begeben und dort zwei Wochen lang bleiben. In dieser Zeit darf er nur zu Menschen Kontakt haben, die in seinem eigenen Haushalt leben. Außerdem muss er sofort das zuständige Gesundheitsamt informieren und bei Covid19-Symptomen die Behörde unverzüglich davon unterrichten. Reiserückkehrer müssen sich selbst darüber informieren, wie sich die Infektionen in ihrem Urlaubsland während der vergangenen sieben Tage entwickelt haben.

Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob die Obergrenze von 50 Fällen je 100.000 Einwohner überschritten ist, sind die aktuellen Mitteilungen des Robert Koch-Instituts, die sich auf statistische Auswertungen und auf Veröffentlichungen des European Center for Disease Prevention an Control (ECDC) beziehen.