Sperrmüll ist getrennt nach Materialien (Holz, Metall, Elektrogeräten und sonstigen
Materialien) spätestens bis 7.00 Uhr am Abfuhrtag bereitzulegen. Die Einzelstücke dürfen
höchstens ein Gewicht von 75 kg haben und eine Größe von 2,50 m x 1,50 m x 0,75 m nicht
überschreiten. Teile von Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Kfz, Zweiräder und
Gartengeräte) sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen. Bauschutt und
Baustellenabfälle (z. B. Fliesen, Türen, Fenster und Badezimmergarnituren) sind
ebenfalls kein Sperrmüll!