Sperrmüllabfuhr auf Anforderung

Achtung! Anmeldeschluss für die Abholung ist der 31. Oktober eines Jahres. Anmeldungen, die in dem Zeitraum vom 01.11. bis zum 31.12. eines Jahres beim awb Uelzen eingehen, werden erst für das darauffolgende Entsorgungsjahr gewertet.

Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass aktuell keine verbindlichen Termine vergeben werden können. Sie werden spätestens eine Woche vor dem Termin schriftlich benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Anrufen ab. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Sie möchten Ihren Sperrmüll entsorgen lassen. Sperrmüll aus Haushalten, Gewerbebetrieben, Vereinen, etc. wird einmal jährlich bis zu einer Menge von 5 m³ pro Grundstück auf Bestellung gebührenfrei abgefahren. Jeder weitere Abholtermin im laufenden Jahr ist mit 11,- € pro m³ gebührenpflichtig.

Die Abfuhr erfolgt ca. 6 Wochen nach dem Eingang der Anmeldung per Online-Formular bzw. Bestell-Postkarte. Die genaue Terminmitteilung erfolgt per Post spätestens 1 Woche vor der Abfuhr!

Achtung! Sofern die Sperrmüll-Abfuhr für eine dritte Person beauftragt wird, ist eine Vollmacht per Mail an awb@landkreis-uelzen.de zu übersenden.

Terminauskünfte und Terminwünsche sind nicht möglich!

Alternativ können Sie den Sperrmüll gebührenfrei anliefern. Dazu ist dieser Antrag auch auszufüllen. Es muss mitgeteilt werden, an welchen Standort Sie anliefern möchten. Nach Eingang des Antrages erhalten Sie zeitnah eine Anlieferungsbestätigung per Mail übersandt. Sie haben innerhalb des Kalenderjahres in der Regel vier Wochen Zeit den Sperrmüll anzuliefern. Die Bestätigung ist auszudrucken und zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis und ggfs. einer Vollmacht bei Anlieferung vorzulegen. ACHTUNG: Die gebührenfreie Anlieferung kann nur von Montag bis Freitag erfolgen.

Auftraggeber:

Abholadresse:
Alternativ Selbstanlieferung:
Bitte Zutreffendes ankreuzen*



Zu entsorgende Gesamtmenge (geschätzt)*:

Bitte füllen Sie alle mit "*" gekennzeichneten Felder aus.

Sperrmüll ist getrennt nach Materialien (Holz, Metall, Elektrogeräten und sonstigen Materialien) spätestens bis 7.00 Uhr am Abfuhrtag bereitzulegen. Die Einzelstücke dürfen höchstens ein Gewicht von 75 kg haben und eine Größe von 2,50 m x 1,50 m x 0,75 m nicht überschreiten. Teile von Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Kfz, Zweiräder und Gartengeräte) sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen. Bauschutt und Baustellenabfälle (z. B. Fliesen, Türen, Fenster und Badezimmergarnituren) sind ebenfalls kein Sperrmüll!