Seit dem Jahr 2006 müssen Elektro(nik)-Altgeräte getrennt gesammelt werden.
Sie dürfen auf keinen Fall über die Restabfalltonne entsorgt werden
Das gilt nicht nur für Elektrogroßgeräte sondern für alle elektrisch betriebenen Geräte wie z. B. für Handys, Elektrospielzeug, den Föhn und weitere Kleingeräte.
Das am 24. Oktober 2015 in Kraft getretene Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hat zum Ziel, dass die wachsenden Berge an Elektro(nik)-Altgeräten umweltfreundlich wiederverwertet werden können und Ressourcen stärker geschont werden.
Darüber hinaus soll die illegale Ausfuhr von Elektro(nik)-Altgeräten ins Ausland unterbunden werden.
In alten Elektro(nik)-Geräten und Lampen stecken viele Schadstoffe, wie:
- Schwermetalle, z. B. Quecksilber, Blei und Cadmium
- Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW’s), Treibhausgase
- Flammschutzmittel
Eine sichere und getrennte Entsorgung über die genannten Rücknahmestellen hilft die Gesundheit der Menschen und die Umwelt zu schützen.
Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. März 2006 gekauft wurden, sind mit dem Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne” gekennzeichnet. Das soll den Verbraucher daran erinnern, dass dieses Gerät separat entsorgt werden muss.
Achtung! Die Rückgabepflicht gilt auch für Elektro(nik)-Altgeräte ohne dieses Symbol