Was kann alles gebührenfrei abgegeben werden
Privathaushalte können Elektroaltgeräte aller Art und Größen, ob mit Netzstecker oder Akku, von der Gefriertruhe bis zum Handy allesamt gebührenfrei an den Sammelstellen abgeben. Dazu zählen auch Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren. An den Sammelstellen werden die Geräte den unterschiedlichen Sammelgruppen zugeordnet, in Container verladen und somit dem korrekten Verwertungsweg zugeführt.
Ausnahmen:
- Die Abgabe von Nachtspeicherheizgeräten (NSHG) ist nur gebührenfrei, wenn die NSHG ordnungsgemäß durch Fachpersonal abgebaut und verpackt wurden. Sofern kein Nachweis vorgelegt werden kann oder die NSHG Beschädigungen aufweisen, wird die kostenlose Annahme gemäß § 13 (5) ElektroG abgelehnt. In diesem Fall werden dem Anlieferer die anfallenden Kosten für das Verpacken und Entsorgen berechnet. Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Aufwand und dem jeweils gültigen Tarifvertrag des/der jeweiligen Mitarbeiter, der/die damit beauftragt sind. Sofern weitere Entsorgungskosten für die ordnungsgemäße Entsorgung der NSHG anfallen, werden diese zusätzlich berechnet.
- Photovoltaikmodule von Privathaushalten werden nur in haushaltsüblicher Menge angenommen (max. 6 Module). Sollte es sich um größere Mengen handeln oder um Module die aus dem gewerblichen Bereich stammen, wird die kostenlose Annahme abgelehnt.
Akkus aus Geräten entfernen
Bei batteriebetriebenen Geräten (Akku-Bohrer, Laptop, etc.) muss der Akku oder die Batterie vor der Abgabe an der Sammelstelle vom Gerät getrennt werden. Beides kann getrennt voneinander an den Sammelstellen abgegeben werden. Hintergrund sind Brände, gerade im Zusammenhang mit Hochenergiebatterien, wie dem Lithium-Ionen-Akku. Werden diese beim Verladen oder Transport beschädigt, kann es zu Bränden, bis hin zu kleinen Explosionen kommen. Aus diesen Gründen müssen die Akkus und Batterien vom Gerät getrennt werden.
Einzige Ausnahme stellen dabei Altgeräte mit fest verbautem Akku dar. Die Abgabe dieser Geräte ist auch mit Akku möglich. Geräte mit umschlossenem Akku (z.B. Akkurasierer) auf keinen Fall gewaltsam öffnen!