Änderungswünsche zu einem bestimmten Termin sind mindestens vier Wochen schriftlich vor dem jeweiligen Stichtag zu beantragen. Es besteht kein Anspruch auf eine kurzfristigere Änderung.
Die Gebühren aufgrund des An- oder Abmeldens oder Tausch eines Behälters ändern sich jeweils zum Ersten des folgenden Monats.