Nein! Empfänger des Abfallgebührenbescheides ist immer der Grundstückseigentümer, die Hausverwaltung oder der Betreuer.
Der Eigentümer kann natürlich eine Kopie des Bescheides an den Mieter / Pächter weitergeben und diesen mit der Zahlung beauftragen.
Im Falle ausbleibender Zahlungen bleibt aber immer der Eigentümer haftbar!