Auf dem Wertstoffhof Oldendstadt (Öffnungszeiten/Kontakt) haben die Bürger
die Möglichkeit viele Abfälle aus Haushaltungen und Gartenabfälle selbst anzuliefern. Ebenso können Kleingewerbetreibende Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten, sowie Gartenabfälle anliefern.
Anlieferungsbedingungen
- Die Abfallmenge ist pro Anlieferung auf 3 m³ begrenzt.
- Anlieferungsfahrzeuge einschließlich Anhänger dürfen eine technisch zulässige Gesamtmasse von 3,5 t nicht überschreiten, unabhängig von der transportierten Ladung, die mitgeführt wird.
- Die angelieferten Abfälle müssen vor dem Entladen vom Betriebspersonal gesichtet und ggfs. die Menge bestimmt werden.
- Der angelieferte Wertstoff / Abfall muss eigenständig in die dafür vorgesehenen Container / Sammelbehälter geworfen werden. Das Betriebspersonal ist dafür nicht zuständig.
- Die Benutzungsordnung ist einzuhalten. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten.
Das kann alles abgegeben werden
Für die mit *) gekennzeichneten Wertstoffe / Abfälle wird gemäß § 22 a (3) der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen, eine Anlieferungsgebühr erhoben.
Die Gebühr ist für jede angefangene Einheit zu entrichten (siehe Anlage 3 über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen)!
Altglas
Für leere Flaschen und Hohlgläser stehen die typischen Altglascontainer zur Verfügung. Andere Glasabfälle wie Fensterglas, Spiegel, etc. können als Bauabfälle oder Sperrmüll abgegeben werden.
Altkleider
Über Altkleidercontainer.
Altmetall
Eisen- und Nichteisenmetalle wie Rohre, Fahrräder, Bleche, Edelmetalle, etc.
Altpapier / Kartonagen
Über Presscontainer.
Altreifen*)
Hier wird unterschieden nach Reifengröße und ob der Reifen mit oder ohne Felge angeliefert wird.
Bau- und Abbruchabfälle*)
Unsortierte Baumischabfälle.
Bauschutt*)
Mineralische Abfälle wie Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, etc.
Batterien
Handelsübliche Batterien wie Mono- und Knopfzellen, sowie Lithium-Ionen-Akkus.
Bodenaushub*)
Unbelasteter Boden und Steine.
CD, DVD und Blu-ray-Disc
Nur ohne Hülle gebührenfrei.
Elektro- und Elektronikaltgeräte
Elektrische Geräte aller Art, vom Kühlschrank über Toaster bis zur Leuchtstoffröhre werden über verschiedene Sammelcontainer erfasst.
Grünabfälle*)
Wie Baum- und Strauchschnitt, Gras, Laub, etc.
Gemischte Siedlungsabfälle (Restabfall)*)
Wenn die heimische Restabfalltonne voll ist, z.B. nach Haushaltsauflösungen, Umzügen, Entrümpelungen,großen Feiern, etc.
Hartkunststoffe*)
Wie Gartenstühle, Kinderspielzeug, etc.
Korken
Naturkorken von Flaschen, Untersetzer, etc.
Sperrmüll*)
Wie Teppich, Matratzen, Sessel, Tische, etc.
Sonderabfälle
Aller Art, wie Lackreste, Holzschutzmittel, Löse- und Reinigungsmittel, Unkrautvernichter, etc.
Die gebührenpflichtigen Sonderabfälle, wie z.B. Altöl, sind in der Gebührenübersicht aufgeführt.