Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Uelzen ist Teil der Kreisverwaltung Uelzen, wird jedoch organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich als gesondertes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb) nach der Eigenbetriebsverordnung geführt. Die Betriebsleitung leitet den Eigenbetrieb selbstständig und führt dessen laufende Geschäfte. Der achtköpfige Betriebsausschuss besteht aus sieben stimmberechtigten Kreistagsabgeordneten und einem stimmberechtigten Vertreter der Beschäftigten. Dienstvorgesetzter des Eigenbetriebs ist der Landrat.
Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungträger nach § 6 (1) Niedersächsisches Abfallgesetz, ist der awb gemäß § 17 (1) Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Abfallentsorgung der privaten Haushaltungen verpflichtet. Gleiches gilt für beseitigungspflichtige Abfälle aus dem Gewerbebereich, sofern die Abfälle nicht von der Rücknahme ausgeschlossen sind.
Gemäß § 11 Niedersächsisches Abfallgesetz regelt der öffentlich-rechtliche Entsorgungträger den Anschluss an die Einrichtungen der kommunalen Abfallentsorgung und die Benutzung dieser Einrichtungen per Satzung.
Das Ziel ist eine kostengünstige und zuverlässige Abfallentsorgung nach den Maßgaben der abfallrechtlichen Vorschriften für den gesamten Landkreis Uelzen.
Das Entsorgungsgebiet umfasst den gesamten Landkreis Uelzen mit seinen Städten und Gemeinden auf insgesamt 1.453,88 km² mit rund 92.500 Einwohnern.
Der awb sammelt täglich mit rund zehn Fahrzeugen und entsorgt dabei:
- Hausmüll
- Sperrmüll
- Gewerbeabfälle
- Bioabfälle
Andere Abfälle und Wertstoffe nimmt der awb an den beiden Betriebsstätten in Oldenstadt und Borg an:
- Wertstoffhof Oldenstadt
- Entsorgungszentrum Borg