Rückwärtsfahren Müllabfuhr

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu tödlichen Unfällen im Zusammenhang mit Müllfahrzeugen. Die Abfallentsorgung ist daher so zu planen, dass unfallträchtiges Rückwärtsfahren vermieden wird.

Festgelegt ist dies in einer so genannten Branchenregel für die Abfallwirtschaft, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter Mitarbeit der Berufsgenossenschaft Verkehr herausgegeben wurde. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sorgen. In diesen konkreten Regelungen geht es um einen erhöhten Arbeitsschutz und Vorschläge für die Vermeidung von Unfällen bei der Abfallsammlung. Rückwärtsfahren von Müllahrzeugen ist zu vermeiden. Die Abfuhrplanung soll keine Rückwärtsfahrten enthalten.

Aus den Arbeitsschutzvorschriften ergibt sich zwingend, dass Behälterstandplätze in sicherheitstechnisch ungeeigneten Straßen nicht mit Müllfahrzeugen angefahren werden dürfen.

Die betrieblichen Festlegungen zum Rückwärtsfahren von Müllfahrzeugen müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.

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Warum ist Rückwärtsfahren mit dem Müllfahrzeug überhaupt so gefährlich?

Die Fahrer können den Raum hinter ihrem Fahrzeug nur unzureichend einsehen. Immer wieder kam und kommt es daher zu schweren Unfällen von Einweisern, aber auch von unbeteiligten Dritten.

Warum kann das Müllfahrzeug nicht mehr rückwärts in unsere Straße fahren, bisher hat es das doch auch gemacht?

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu tödlichen Unfällen und sehr gefährlichen Situationen mit Müllfahrzeugen und sonstigen LKW. 2016 hat es mehrere tödliche Unfälle gegeben, bundesweit ergaben sich knapp 3000 Unfälle mit Beteiligung von Müllwerkern. Vor Unfällen geschützt werden sollen vor allem Kinder aber auch ältere Menschen und die Mitarbeiter des AWB (Fahrer und Müllwerker).

Wenn keine geeignete Wendemöglichkeit vorhanden ist, dürfen Sackgassen mit Müllfahrzeuge nicht befahren werden. Die Abfallbehälter müssen an der nächsten für das Müllfahrzeug befahrbaren Straße zur Abfuhr bereitgestellt werden.

Eine Wendemöglichkeit ist vorhanden, an der auch andere LKW wenden. Warum wird diese nicht genutzt?

Wendeanlagen müssen für das Müllfahrzeug so gestaltet sein, dass ein Wenden ohne Rangieren oder mehrmaligem zurückstoßen möglich ist. In der Regel muss eine Wendeanlage mindestens einen Durchmesser von 22 m haben. Die Zufahrtsbreite der Straße muss mindestens 5,5 m betragen.

Wer ist von der Regelung betroffen?

Im Vorfeld wurde ein Straßenkataster mit den Stellen und Straßenzügen im Landkreis Uelzen ermittelt, an denen Rückwärtsfahrten notwendig sind. Erfasst worden sind dabei alle Sackgassen mit und ohne Wendeanlagen, Privatstraßen und enge Stichstraßen. Insgesamt wurden rund 500 Straßen ermittelt, in denen bislang rückwärts gefahren wird.

Wie ist die Vorgehensweise an den betroffenen Straßen?

Generell ist festgelegt, dass im Rahmen einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung aller technischen, baulichen und organisatorischen Möglichkeiten entschieden und dokumentiert werden muss, ob eine Straße für die Abfallsammlung befahrbar ist oder nicht. Die Gefährdungsbeurteilung muss klarstellen, dass für Beschäftigte des AWB und auch für Dritte eine sichere Abfallentsorgung/-sammlung jederzeit möglich ist.

Die Gefahren aller Straßen im Kreisgebiet, zum Beispiel nach Durchfahrtsbreite, Wendemöglichkeiten, Hindernissen oder regelmäßigem Falschparken, werden bewertet. Andere Begründungen (z.B. Abfallsatzung, Anwohnerbegehren, wirtschaftliche Aspekte) sind nicht zulässig.

Wer legt Änderungen und Maßnahmen an den betroffenen Stellen hier im Landkreis Uelzen fest?

Jeder betroffene Straßenzug wird gemeinsam von Mitarbeitern des AWB, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Mitarbeitern der zuständigen Gemeinde begangen, im Zweifel werden auch Rangierversuche mit einem erfahrenen Fahrer und Fahrzeug durchgeführt.

Der AWB legt auf Grundlage des Ergebnisses  aus der Gefährdungsbeurteilung die Schutzmaßnahmen fest. Art und Umfang der Maßnahmen orientieren sich an den Grundsätzen des § 4 Arbeitsschutzgesetz.

Was wird bei den Überprüfungen berücksichtigt bzw. festgelegt?

Bei den betroffenen  Straßen werden zurzeit in enger Abstimmung mit den Gemeinden Einzelmaßnahmen geprüft wie z.B. bauliche Veränderungen an Wendeanlagen, Beseitigung von Hindernissen, Rückschnitt von Grünbewuchs, Einrichtung von Halteverboten oder die Festlegung von neuen Behälterstandplätzen.

Ich bezahle Müllgebühren. Habe ich nicht den Anspruch darauf, dass meine Müllbehälter an meinem Grundstück geleert werden müssen?

Die Müllabfuhr kann nur im befahrbaren öffentlichen Straßenraum stattfinden. Die Müllgebühren beinhalten die Entsorgung der Abfälle, der Ort der Entsorgung ist damit nicht festgelegt. Es gilt aber, dass eine Entsorgung an der nächstgelegenen für die Müllabfuhr befahrbaren öffentlichen Straße erfolgen soll. Dies ist in der Entsorgungssatzung (§ 15, Abs. 3) geregelt.

Warum werden keine kleineren Müllfahrzeuge im Landkreis Uelzen angeschafft und eingesetzt?

Bei den eingesetzten Müllfahrzeugen handelt es sich in der Regel um dreiachsige Fahrzeuge mit einem Wendekreis  von 19 bis 22 m und der Möglichkeit 10 bis 12 t Abfälle aufzunehmen. Alternativ gibt es die Möglichkeit, kleinere zweiachsige Fahrzeuge einzusetzen, die einen Wendekreis von 17 bis 18 m haben. Diese Fahrzeuge können nur Abfälle in Höhe von 5,5 t zuladen. Das heißt es müssten doppelt so viele Fahrzeuge und Personal eingesetzt werden. Dieses wirkt sich nicht nur negativ auf die Müllgebühren/Entsorgungskosten aus, sondern stellt auch eine nicht vertretbare Belastung der Umwelt dar.

Zudem bedeutet die Anschaffung kleinerer Fahrzeuge nicht, dass dann alle Bereiche angefahren werden können. Auch für diese Fahrzeuge gelten die Bestimmungen des Unfallverhütungsschutzes. Es gibt Straßen im Landkreisgebiet, die generell nicht mit diesen Fahrzeugen befahren werden dürfen.

Können Fahrassistenzsysteme Einweiser ersetzen?

Rückwärtsfahren ist gerade für die Einweiser ein gefährlicher Vorgang. Immer wieder kommt es vor, dass die Fahrer den Sichtkontakt zu ihren Kollegen verlieren. Stolpern diese, kann es - auch wenn das Fahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist - schnell äußerst gefährlich werden. Die gesetzliche Unfallversicherung steht technischen Lösungen daher offen gegenüber, mit denen die Sicherheit beim Rückwärtsfahren erhöht werden kann, zum Beispiel Fahrerassistenzsystemen. Sie erhöhen bereits heute in vielen Müllfahrzeugen die Sicherheit. Die Aufgaben dieser Systeme reichen von der Warnung der Fahrer bis hin zu selbstständigem Stoppen des Fahrzeuges. Aber ein vollwertiger Ersatz für den Einweiser sind sie noch nicht.

Gibt es auch Ausnahmen?

Grundsätzlich soll das Müllfahrzeug nur vorwärts zu den Standplätzen von Abfallbehältern fahren,  das Rückwärtsfahren ist zu vermeiden. Ausnahmefälle sind in einigen wenigen Fällen und nur nach vorheriger Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen möglich. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Die Strecke im Rückwärtsgang soll nicht länger als 150 Meter sein.
  • Der Fahrzeugführer darf nur Rückwärtsfahren oder zurücksetzen, wenn sichergestellt ist, dass ein Einweiser ihn einweisen kann.
  • An den Längsseiten des Müllfahrzeugs soll jederzeit ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 Metern über die gesamte Rückfahrstrecke bestehen.
  • Die Sicht durch die Rückspiegel darf nicht verstellt sein.
  • Einweisende Personen dürfen sich nur im Sichtbereich des Fahrzeugführers aufhalten.
  • Einweisende sollen wegen der Sturzgefahr nicht rückwärtsgehen.
  • Wenn parkende Autos die Wendemöglichkeit blockieren, dies bei der Einfahrt aber nicht ersichtlich war, darf das Fahrzeug mit einem Einweiser rückwärts wieder aus der Straße fahren

Erst wenn alle Möglichkeiten geprüft sind, wird entschieden, ob eine Ausnahme gestattet und gefahrlos durchgeführt werden kann. In der Gefährdungsbeurteilung muss beschrieben werden, wie eine gefahrlose Rückwärtsfahrt gewährleistet werden kann. Die Maßnahmen, die festlegt werden, sind zugeschnitten auf den konkreten Ort.

Muss ich meinen Sperrmüll auch an den neuen Sammelplatz bringen?

Bei der Sperrmüllabholung, die nicht regelmäßig stattfindet - in der Regel häufig nur einmal jährlich - , werden unsere Fahrzeuge weiterhin rückwärts in die Straßen fahren. Aufgrund der spezifischen Anforderungen bei der Sperrmüllsammlung durch die unterschiedlichen Abmaße, Gewichte und Handhabung (Griffigkeit) der einzusammelnden sperrigen Abfälle sowie einer schwierigen Verkehrssicherheitspflicht bei einem zentralen Sammelpunkt wird dieser Abfall wie bisher von der Anfallsstelle abgeholt.

Wie erfahre ich, ob meine Straße oder mein Grundstück betroffen ist?

Welche Regelungen für betroffene Straßenzüge im gesamten Kreisgebiet umgesetzt werden, steht endgültig nach der umfänglichen Überprüfung fest. Der Abfallwirtschaftsbetrieb informiert die betroffenen Eigentümer bzw. Hausverwaltungen rechtzeitig schriftlich von den für sie relevanten Regelungen und Änderungen.

Dort, wo das Rückwärtsfahren aus Gründen der Sicherheit nicht erlaubt werden kann, ist der AWB daher auf die Mitwirkung der Bürger angewiesen.