In der Vergangenheit kam es immer wieder zu tödlichen Unfällen im Zusammenhang mit Müllfahrzeugen. Die Abfallentsorgung ist daher so zu planen, dass unfallträchtiges Rückwärtsfahren vermieden wird.
Festgelegt ist dies in einer so genannten Branchenregel für die Abfallwirtschaft, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter Mitarbeit der Berufsgenossenschaft Verkehr herausgegeben wurde. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sorgen. In diesen konkreten Regelungen geht es um einen erhöhten Arbeitsschutz und Vorschläge für die Vermeidung von Unfällen bei der Abfallsammlung. Rückwärtsfahren von Müllahrzeugen ist zu vermeiden. Die Abfuhrplanung soll keine Rückwärtsfahrten enthalten.
Aus den Arbeitsschutzvorschriften ergibt sich zwingend, dass Behälterstandplätze in sicherheitstechnisch ungeeigneten Straßen nicht mit Müllfahrzeugen angefahren werden dürfen.
Die betrieblichen Festlegungen zum Rückwärtsfahren von Müllfahrzeugen müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
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