Sitzung des Ausschusses für Planung, Hoch- und Straßenbau am 14.04.2026 - Vorstellung einer Gebietskulisse Vorranggebiete Windenergienutzung
Der Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau hat in seiner Sitzung am 14.04.2026 dem Kreisausschuss den Beschluss empfohlen, die Planung von Vorranggebieten Windenergienutzung auf das Ziel 3,09 % gemäß Spalte 3 der Anlage zu § 2 NWindG, welches zum 31.12.2027 erreicht werden muss, auszurichten.