Regionalplanung

1. Änderung des RROP 2019 - sachlicher Teilabschnitt Windenergienutzung und Anpassung an das LROP
Sitzung des Ausschusses für Planung, Hoch- und Straßenbau am 14.04.2026 - Vorstellung einer Gebietskulisse Vorranggebiete Windenergienutzung Der Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau hat in seiner Sitzung am 14.04.2026 dem Kreisausschuss den Beschluss empfohlen, die Planung von Vorranggebieten Windenergienutzung auf das Ziel 3,09 % gemäß Spalte 3 der Anlage zu § 2 NWindG, welches zum 31.12.2027 erreicht werden muss, auszurichten.
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) für den Landkreis Uelzen 2019
Unwirksamkeit des Teilabschnitts Windenergienutzung Mit Urteil vom 08.02.2022 (Aktenzeichen 12 KN 51/20) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lü-neburg den Teilabschnitt Windenergienutzung des RROP 2019 (Ziffer 4.2.02, Sätze 1-3) für unwirk-sam erklärt. Die dort aufgeführten Regelungen sind somit nicht mehr Bestandteil des RROP.

Regionalentwicklung

Der Landkreis Uelzen gehört zur "Metropolregion Hamburg"
Die "Metropolregion Hamburg" umfasst einen Verbund von 17 Kreisen und Landkreisen, zwei kreisfreien Städten sowie der Stadt Hamburg, der in den Bereichen "Internationale Wettbewerbsfähigkeit", "Daseinsvorsorge" sowie "Raumstruktur und Flächenmanagement" zusammenarbeitet.
LEADER-Region
Die Heideregion Uelzen (welche deckungsgleich mit den Landkreis Uelzen ist) ist für den Zeitraum von 2023 bis 2027 offiziell als LEADER-Region anerkannt. Somit stehen der Region Fördermittel in Höhe von über 3 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen Pro-jekte gefördert werden können.