Regionalplanung

1. Änderung des RROP 2019 - sachlicher Teilabschnitt Windenergienutzung und Anpassung an das LROP

 

Sitzung des Ausschusses für Planung, Hoch- und Straßenbau am 15.08.2024 - Vorstellung des Sachstandes

Am 18.06.2024 hat der Kreisausschuss des Landkreises Uelzen ein Szenario beschlossen und somit Kriterien für die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung festgelegt. Dieses Szenario wurde in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Planung, Hoch- und Straßenbau am 15.08.2024 gezeigt und wird nun hier veröffentlicht.

Im Vergleich zu der am 30.05.2024 im öffentlichen Teil des Ausschusses für Planung, Hoch- und Straßenbau gezeigten Karte, mit einer Potentialflächenkulisse von 11,26 %, zeigt die unten verlinkte Karte mit dem beschlossenen Szenario eine Potenzialfläche von 7,69 % der Landkreisfläche. Diese Reduktion der Potenzialflächen begründet sich vornehmlich damit, dass die Vorranggebiete landschaftsbezogene Erholung für die nächsten Betrachtungsschritte ausgeblendet wurden. Diese Flächen können gemäß § 249 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Beplanung nur aktiviert werden, wenn ansonsten alle anderen Kriterien auf das gesetzliche Mindestmaß zurückgeführt worden sind und das Teilflächenziel dann immer noch nicht erreicht wird.

Auf der Grundlage des ausgewählten Szenarios erfolgt nun in einem nächsten Schritt eine Einzelfallprüfung der ermittelten Potenzialflächen. Hierbei werden verschiedene Belange wie u.a. Artenschutz, Denkmalschutz oder Umzingelung von Ortschaften betrachtet. Mit der Veröffentlichung des ersten Entwurfs der Änderung des RROP 2019 im Laufe des Jahres 2025 werden die geplanten Vorranggebiete für die Windenergienutzung bekanntgegeben. Zu dem ersten Entwurf und den in ihm festgelegten Voranggebieten Windenergienutzung kann im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens Stellung genommen werden.

Aufgrund der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen muss der Landkreis Uelzen bis zum 31.12.2027 3,09 % und bis zum 31.12.2032 4,00 % seiner Landkreisfläche als Windenergiegebiete gemäß § 2 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) ausweisen.

Karte (Flächen 1-33)

Karte (Flächen 34-65)

 

Sitzung des Ausschusses für Planung, Hoch- und Straßenbau am 30.05.2024 - Vorstellung des Sachstandes

In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Hoch- und Straßenbau wurde am 30.05.2024 eine erste Karte mit möglichen Potenzialflächen vorgestellt. Diese zeigt die Flächen, wie sie sich aus dem Beschlusses des Kreistages vom 04.07.2023 zu den Planungskriterien ergeben. Nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (NWindG) vom 17.04.2024 hat der Landkreis Uelzen bis zum 31.12.2027 mindestens 3,09 % und bis zum 31.12.2032 mindestens 4,0 % seiner Landkreisfläche für die Windenergie im Sinne des § 3 Abs. 1 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) auszuweisen.

Im Folgenden finden Sie die erste Kartengrundlage mit möglichen Potenzialflächen für die Windenergienutzung und einen Zeitplan für die Neufassung des Teilabschnittes Windenergie, welche in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Planung, Hoch- und Straßenbau am 30.05.2024 vorgestellt wurden. Die Karte stellt die Potenzialflächen dar, welche sich aus dem Beschluss des Kreistages vom 04.07.2023 zu den Planungskriterien für die Windenergienutzung ergeben. Im weiteren Änderungsverfahren wird die dargestellte Gebietskulisse auf einen Anteil von 4,0 % der Landkreisfläche reduziert.

Karte

Zeitplan

 

Bekanntmachung der Allgemeinen Planungsabsichten

Der Kreistag des Landkreises Uelzen hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 beschlossen, dass die allgemeinen Planungsabsichten für eine 1. Änderung des RROP 2019 bekanntgegeben werden. Hiermit wird die Verwaltung des Landkreises offiziell beauftragt, einen Entwurf für die 1. Änderung des RROP zu erarbeiten. Inhalte dieser Änderung sind die Neufassung des Teilabschnittes Windenergie sowie eine Anpassung an das LROP.

Die allgemeinen Planungsabsichten wurden am 15.05.2023 im Amtsblatt des Landkreises Uelzen sowie auf dieser Webseite (unter "Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft => Bekanntmachungen") veröffentlicht.

Bekanntmachungstext