Regionalplanung

1. Änderung des RROP 2019 - sachlicher Teilabschnitt Windenergienutzung und Anpassung an das LROP

 

Öffentliches Beteiligungsverfahren zum Entwurf der 1. Änderung des RROP 2019 vom 20.08. bis zum 30.09.2026

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Uelzen hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 den Entwurf der 1. Änderung des RROP für die Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben. Die Beteiligung wird im Zeitraum vom 20.08.2026 bis zum 30.09.2026 durchgeführt, in diesem Zeitraum können auch Stellungnahmen abgegeben werden.

 

Alle Unterlagen, die Teil des Entwurfs sind, sowie weitere Informationen zur Beteiligung finden Sie auf der Webseite https://beteiligung-regionalplan.de/lk-uelzen-wind Bitte beachten Sie, dass diese Webseite erst zum Start des Beteiligungsverfahrens am 20.08. freigeschaltet wird.

 

Die Bekanntmachung mit Hinweisen zu weiteren Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie hier.

 

Hinweise zum Datenschutz bei der Bearbeitung der Stellungnahmen finden sie hier.

 

Um Geodaten (Shapefiles) der im RROP dargestellten Vorranggebiete zu erhalten, schicken Sie bitte eine E-Mail an rrop@landkreis-uelzen.de Bitte geben Sie an, ob sie die Shapefiles der Vorranggebiete Windenergienutzung, die Shapfiles der Vorranggebiete Wald oder beide Shapefiles wünschen.

 

Sitzung des Ausschusses für Planung, Hoch- und Straßenbau am 14.04.2026 - Vorstellung einer Gebietskulisse Vorranggebiete Windenergienutzung 

Der Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau hat in seiner Sitzung am 14.04.2026 dem Kreisausschuss den Beschluss empfohlen, die Planung von Vorranggebieten Windenergienutzung auf das Ziel 3,09 % gemäß Spalte 3 der Anlage zu § 2 des Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetzes (NWindG), welches zum 31.12.2027 erreicht werden muss, auszurichten. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung eine Gebietskulisse mit potenziellen Vorranggebieten Windenergienutzung vorgestellt, welche 3,51 % der Landkreisfläche umfassen, und erläutert, mit welcher Methodik die Potenzialflächen von 7,74 % (siehe unten) auf nun 3,51 % reduziert werden. Mit dieser Kulisse soll in das anstehehende Beteiligungsverfahren zur RROP-Änderung gegangen werden. Dieses wird voraussichtlich im Juli beginnen.

Karte

Zeitplan

 

Sitzung des Ausschusses für Planung, Hoch- und Straßenbau am 15.08.2024 - Vorstellung des Sachstandes

Am 18.06.2024 hat der Kreisausschuss des Landkreises Uelzen ein Szenario beschlossen und somit Kriterien für die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung festgelegt. Dieses Szenario wurde in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Planung, Hoch- und Straßenbau am 15.08.2024 gezeigt und wird nun hier veröffentlicht. In der zum Download bereitgestellten Karte wurden einige kleinere Korrekturen vorgenommen (Stand 15.01.2025). 

Im Vergleich zu der am 30.05.2024 im öffentlichen Teil des Ausschusses für Planung, Hoch- und Straßenbau gezeigten Karte, mit einer Potentialflächenkulisse von 11,26 %, zeigt die unten verlinkte Karte mit dem beschlossenen Szenario eine Potenzialfläche von 7,74 % der Landkreisfläche. Diese Reduktion der Potenzialflächen begründet sich vornehmlich damit, dass die Vorranggebiete landschaftsbezogene Erholung für die nächsten Betrachtungsschritte ausgeblendet wurden. Diese Flächen können gemäß § 249 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Beplanung nur aktiviert werden, wenn ansonsten alle anderen Kriterien auf das gesetzliche Mindestmaß zurückgeführt worden sind und das Teilflächenziel dann immer noch nicht erreicht wird.

Auf der Grundlage des ausgewählten Szenarios erfolgt nun in einem nächsten Schritt eine Einzelfallprüfung der ermittelten Potenzialflächen. Hierbei werden verschiedene Belange wie u.a. Artenschutz, Denkmalschutz oder Umzingelung von Ortschaften betrachtet. Mit der Veröffentlichung des ersten Entwurfs der Änderung des RROP 2019 werden die geplanten Vorranggebiete für die Windenergienutzung bekanntgegeben, dies erfolgt vsl. im Frühjahr 2026. Zu dem ersten Entwurf und den in ihm festgelegten Voranggebieten Windenergienutzung kann im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens Stellung genommen werden.

Aufgrund der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen muss der Landkreis Uelzen bis zum 31.12.2027 3,09 % und bis zum 31.12.2032 4,00 % seiner Landkreisfläche als Windenergiegebiete gemäß § 2 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) ausweisen.

Karte (Flächen 1-33)

Karte (Flächen 34-66)

 

Sitzung des Ausschusses für Planung, Hoch- und Straßenbau am 30.05.2024 - Vorstellung des Sachstandes

In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Hoch- und Straßenbau wurde am 30.05.2024 eine erste Karte mit möglichen Potenzialflächen vorgestellt. Diese zeigt die Flächen, wie sie sich aus dem Beschlusses des Kreistages vom 04.07.2023 zu den Planungskriterien ergeben. Nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (NWindG) vom 17.04.2024 hat der Landkreis Uelzen bis zum 31.12.2027 mindestens 3,09 % und bis zum 31.12.2032 mindestens 4,0 % seiner Landkreisfläche für die Windenergie im Sinne des § 3 Abs. 1 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) auszuweisen.

Im Folgenden finden Sie die erste Kartengrundlage mit möglichen Potenzialflächen für die Windenergienutzung , welche in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Planung, Hoch- und Straßenbau am 30.05.2024 vorgestellt wurde. Die Karte stellt die Potenzialflächen dar, welche sich aus dem Beschluss des Kreistages vom 04.07.2023 zu den Planungskriterien für die Windenergienutzung ergeben. Im weiteren Änderungsverfahren wird die dargestellte Gebietskulisse auf einen Anteil von 4,0 % der Landkreisfläche reduziert.

Karte

 

Bekanntmachung der Allgemeinen Planungsabsichten

Der Kreistag des Landkreises Uelzen hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 beschlossen, dass die allgemeinen Planungsabsichten für eine 1. Änderung des RROP 2019 bekanntgegeben werden. Hiermit wird die Verwaltung des Landkreises offiziell beauftragt, einen Entwurf für die 1. Änderung des RROP zu erarbeiten. Inhalte dieser Änderung sind die Neufassung des Teilabschnittes Windenergie sowie eine Anpassung an das LROP.

Die allgemeinen Planungsabsichten wurden am 15.05.2023 im Amtsblatt des Landkreises Uelzen sowie auf dieser Webseite (unter "Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft => Bekanntmachungen") veröffentlicht.

Bekanntmachungstext