Regionalplanung

Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) für den Landkreis Uelzen 2019

Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) für den Landkreis Uelzen 2019

Unwirksamkeit des Teilabschnitts Windenergienutzung

Mit Urteil vom 08.02.2022 (Aktenzeichen 12 KN 51/20) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg den Teilabschnitt Windenergienutzung des RROP 2019 (Ziffer 4.2.02, Sätze 1-3) für unwirksam erklärt. Die dort aufgeführten Regelungen sind somit nicht mehr Bestandteil des RROP.

Das RROP 2019 ist in Kraft getreten

Das RROP für den Landkreis Uelzen 2019 beschreibt für seinen Planungsraum die räumliche und strukturelle Entwicklung für die nächsten zehn Jahre. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Uelzen vom 15.04.2019 ist es in Kraft getreten und somit wirksam. Gleichzeitig tritt damit das bisher gültige RROP 2000 vom 13.12.2000 außer Kraft.

Der Kreistag des Landkreises Uelzen hatte zuvor in seiner Sitzung am 02.04.2019 das RROP 2019 als Satzung beschlossen. Mit Verfügung vom 05.04.2019 hatte das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg das RROP 2019 unter Auflagen genehmigt.

Im RROP 2019 wird die räumliche und strukturelle Entwicklung für den Landkreis Uelzen in ihren Grundzügen als Rahmen für die städtebauliche Entwicklung in den Städten und Gemeinden sowie für raumbezogene Fachplanungen festgelegt wie zum Beispiel die Infrastrukturplanung oder den Biotopverbund. Inhaltliche Schwerpunkte sind die Siedlungsentwicklung (Wohnen und Gewerbe), die Verkehrsinfrastruktur, die Energieversorgung, aber auch der Schutz von Natur und Landschaft sowie von Freiräumen.

Das RROP 2019 umfasst die Beschreibende Darstellung, und die Zeichnerische Darstellung (Maßstab 1:50.000). Dieser wird ergänzt durch eine Begründung mit Anhang und einen Umweltbericht. Die endgültigen Unterlagen stehen zur Einsicht und zum Download bereit:

(1) Beschreibende Darstellung RROP 2019
(2) Zeichnerische Darstellung RROP 2019
(3) Begründung RROP 2019
(4) Anhang zur Begründung RROP 2019
   o Karte 1 (Harte Tabuzonen)
   o Karte 2 (Harte und weiche Tabuzonen)
   o Karte 3 (Potenzialflächen in Positivdarstellung)
   o Karte 4 (Potenzialflächen nach Abzug harter und weicher Tabuzonen (Karte 3) sowie nach Abzug empfindlicher Flächen in Bezug auf die Avifauna und das Landschaftsbild)
   o Karte 5 (Potenzialflächen für die Gebietsblätter)
   o Gebietsblätter der 22 Potenzialflächen
(5) Umweltbericht zum RROP 2019
(6) Abwägungssynopse der öffentlichen Stellen zum RROP Entwurf 2015
(7) Abwägungssynopse der Öffentlichkeit zum RROP Entwurf 2015
(8) Abwägungssynopse zum RROP Entwurf 2016
(9) Abwägungssynopse zum RROP Entwurf 2017
(10) Abwägungssynopse zum RROP Entwurf 2019

Darüber hinaus können folgende zweckdienliche Unterlagen eingesehen und heruntergeladen werden:
(11) Avifaunistische Fachgutachten RROP 2019
(12) Fachgutachten zum Landschaftsbild RROP 2019

Die fristgerecht eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden in zwei nicht-öffentlichen Erörterungsterminen am 25.06.2018 und 11.03.2019 mit den Beteiligten mündlich erörtert, soweit sie sich auf wesentliche Inhalte der Planung beziehen. Hierzu liegen folgende Ergebnisdokumentationen vor:
(13) Ergebnisdokumentation für den Erörterungstermin am 25.06.2018
(14) Ergebnisdokumentation für den Erörterungstermin am 11.03.2019

Durch die folgende Bekanntmachung ist das RROP 2019 am 15.04.2019 wirksam geworden:
(15) Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Uelzen vom 15.04.2019

Zu jedermanns Einsicht wird auch die zusammenfassende Erklärung zur Umweltprüfung bereitgehalten:
(16) Zusammenfassende Erklärung zur Umweltprüfung für das RROP 2019

Das RROP 2019 und die zugehörigen Unterlagen können von jedermann beim Landkreis Uelzen eingesehen werden. Die Einsicht ist während der allgemeinen Servicezeiten im Kreishaus des Landkreises Uelzen, Raum 2/123, Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen, möglich.