Abnahme fliegender Bauten

Der Landkreis Uelzen ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Gebrauchsabnahme von fliegenden Bauten im Kreisgebiet (außer Hansestadt Uelzen) zuständig.

Fliegende Bauten sind z.B.:

- Veranstaltungszelte – mit über 75 qm Fläche (z.B. Zelte für Dorffeste und ähnliche Veranstaltungen, Bierzelte)
- Fahrgeschäfte (Karussells), Autoscooter, etc.
- größere Veranstaltungsbühnen.

Die Aufstellung fliegender Bauten muss rechtzeitig vorher der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden. Bevor fliegende Bauten in Gebrauch genommen werden dürfen, ist eine Abnahme durch die Bauaufsichtsichtsbehörde erforderlich. Auch wenn noch kein genauer Abnahmetermin (Uhrzeit) vereinbart werden kann, sollte bereits eine Anmeldung unter Angabe des Abnahmetages erfolgen. Das Prüfbuch ist vorzulegen.

Fliegende Bauten bedürfen keiner Baugenehmigung; allerdings ist für sie in Niedersachsen eine gültige Ausführungsgenehmigung erforderlich (Prüfbuch).

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Art und Größe des fliegenden Baus.

Wenn Sie Fragen dazu haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin.

 

Download:

Antrag auf Gebrauchsabnahme von fliegenden Bauten nach §75 NBauO