Baulastenverfahren

Die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer eines Grundstücks kann sich gegenüber der Bauaufsichtsbehörde freiwillig bereiterklären, bestimmte Pflichten in Bezug auf ein Grundstück zu übernehmen (Baulasten). Die Bauaufsichtsbehörde verzeichnet Baulasten in einem amtlichen Baulastenverzeichnis und erteilt hieraus Auskünfte.

In Deutschland geläufige Beispiele für Baulasten sind:

  • Abstandsflächenbaulast
    Die Grundstückseigentümerinnen oder die Grundstückseigentümer übernehmen einen Teil der Abstandsfläche, die eigentlich von den Nachbarn eingehalten werden muss.
  • Anbaubaulast
    Hier sind die Grundstückseigentümerinnen oder die Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, grenzständig an ein oder mehrere Nachbargebäude anzubauen.
  • Erschließungsbaulast
    Bestimmte Flächen eines Grundstücks können durch eine Dritte oder einen Dritten als Zufahrt oder Durchfahrt genutzt werden.
  • Stellplatzbaulast
    Die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstücks müssen die Nutzung von Stellplätzen durch Dritte dulden.
  • Überfahrbaulast
    Diese wird eingetragen, wenn beispielsweise eine Feuerwehrzufahrt zu einem anderen Grundstück gewährleistet sein muss.

Baulastenauskunft

Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen. Sollten Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sein, denken Sie daran, dass Sie eine Vollmacht benötigen.

Ihre Anfrage senden Sie gerne per Post oder per Mail an die Bauinfo.

Die Einsicht ins Baulastenverzeichnis ist kostenpflichtig. Die Auskunft erfolgt gegen eine Gebühr von derzeit 30,00 € je Flurstück (Stand: Februar 2024).