Grund ist ein Urteil des OVG Lüneburg aus dem Februar 2022, mit dem der bisher im RROP 2019 enthaltene Teilabschnitt Windenergienutzung für unwirksam erklärt wurde. Hauptgrund hierfür war, dass Hubschraubertiefflugstrecken der Bundeswehr in die Kulisse der Vorranggebiete Windenergienutzung mit einbezogen wurden, obwohl die Windenergie sich auf diesen Flächen nicht durchsetzen kann, Die genaue Lage Hubschraubertiefflugstrecken waren dem Landkreis Uelzen noch nicht bekannt, als er sein RROP 2019 erstellt hat. Zudem haben sich die gesetzlichen Grundlagen auf Bundes- und Landesebene geändert. Der Bund hat vorgegeben, dass das Land Niedersachsen bis Ende 2027 1,7 % und bis Ende 2032 2,2 % seiner Landesfläche als Windenergiegebiete ausweisen muss. Das Land Niedersachsen (Landtag) hat daraufhin jedem Landkreis ein regionales Teilflächenziel vorgegeben.