Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung bestehen insbesondere darin, Lebensmittel von der Produktion bis zur Abgabe an den Verbraucher zu überwachen. Der Überwachung unterliegen auch die sog. Bedarfsgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und nicht nur vorübergehend mit dem Menschen in Berührung zu kommen.
Ziel der Überwachung ist es, durch unangemeldete Kontrollen sicherzustellen, dass die Bestimmungen über
- Schutz der menschlichen Gesundheit
- Schutz vor Täuschung
- Hygiene
- Kennzeichnung
- Werbung
- Zusatzstoffe
- Rückstände und Umweltkontaminanten
- Schadstoffe
- Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
- Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
- neuartige Lebensmittel
auf allen Stufen des Verkehrs, also von der Produktion bis zum Verbraucher, eingehalten werden.
Für die erforderlichen Laboruntersuchungen werden von den Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren Plan-, Beschwerde- und Verdachtsproben genommen.
Sind Produkte gesundheitsgefährdend, verdorben, im Wert gemindert oder nicht verkehrsfähig, trifft die Lebensmittelüberwachungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen und setzt sie durch.
Die zuständigen Mitarbeitenden überprüfen Betriebe regelmäßig und auch anlassbezogen (z. B. bei Konsumentenbeschwerden) auf:
- Bau- und Einrichtungssubstanz
- Arbeitsabläufe
- Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene
- Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
- Etikettierung und Kenntlichmachung der Produkte
Bei der Inspektion werden beispielsweise Liefernachweise, Temperaturaufzeichnungen, Hygieneschulungsnachweise sowie Getränke- und Speisenkarten eingesehen und ausgewertet.
Das Kontrollteam berät darüber hinaus die verantwortlichen Unternehmen sowie deren Mitarbeitenden hinsichtlich der Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln und informiert sie über die zum Schutz der Verbraucher bestehenden Vorschriften. Darüber hinaus nehmen sie bereits im Vorfeld zu Bauvorhaben Stellung und beraten in allen Fragen, die ihren Aufgabenbereich betreffen.
Die Lebensmittelüberwachung ist nach Bezirken aufgeteilt:
Frau M. Lucke-Hoffmeier (Lebensmittelkontrolleurin Bezirk Einheitsgemeinde Bienenbüttel, ehemalige Samtgemeinde Altes Amt Ebstorf und Samtgemeinde Suderburg)
Telefon: 0581/82-721
E-Mail: m.lucke-hoffmeier@landkreis-uelzen.de
Frau J. Helbing (Lebensmittelkontrolleurin Bezirk ehemalige Samtgemeinde Bevensen inkl. Stadt Bad Bevensen)
Telefon: 0581/82-724
E-Mail: j.helbing@landkreis-uelzen.de
Herr M. Sabath (Lebensmittelkontrolleur Bezirk Samtgemeinde Aue und Samtgemeinde Rosche)
Telefon: 0581/82-731
E-Mail: m.sabath@landkreis-uelzen.de
Herr T. Sowiecki-Brinkop (Lebensmittelkontrolleur Bezirk Hansestadt Uelzen, Nordteil)
Telefon: 0581/82-723
E-Mail: t.sowiecki-brinkop@landkreis-uelzen.de
Frau G. Sauß (Lebensmittelkontrolleurin Bezirk Hansestadt Uelzen, Südteil)
Telefon: 0581/82-727
E-Mail: g.sauss@landkreis-uelzen.de