
Die NaturschutzStiftung Landkreis Uelzen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien Zuschüsse an private Waldeigentümer für Maßnahmen zur Sicherung oder Wiederherstellung von Waldökosystemen durch Laubholz-Anreicherungen.
Mit Hilfe der bezuschussten Maßnahmen sollen die Wälder ihre multifunktionalen Aufgaben zukünftig besser erfüllen können. Laubholz-Anreicherungen können insbesondere die Nadelholzmonokulturen stabilisieren, die Grundwasserspende fördern und einen artenreicheren Lebensraum, insbesondere auch für Insekten, schaffen.
Es werden ausschließlich kleinere Flächen berücksichtigt, um möglichst viele Waldeigentümer erreichen zu können.
Wenn Ihr Interesse für diese Förderung geweckt wurde, sprechen Sie bitte Ihren Bezirksförster an, um die Möglichkeit der Förderung auszuloten und einen Antrag auf den Weg zu bringen.
Weitere Informationen finden Sie in den verlinkten Förderrichtlinien oder bei Stephan Fritsch.
Für die Bezuschussung von Waldumbaumaßnahmen nutzen Sie bitte unser vorbereitetes Antragsformular.