Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte

Allgemeines zur Kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte

Förderrichtlinie „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“

Bildung ist der wesentliche Schlüssel zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies gilt insbesondere auch für Neuzugewanderte, einerseits also Asylbewerber und Flüchtlinge, andererseits aber auch Migranten aus Osteuropa, dem Balkan und dem Rest der Welt.

Ziel ist es, alle beteiligten Bildungsakteure sowohl auf zivilgesellschaftlicher als auch auf kommunaler Ebene zusammenzubringen und die Bildungsakteure noch stärker zu vernetzen. So sollen passgenaue Angebote für Sprache und Integration in den Arbeitsmarkt, aber auch für informelle Bildung bereitgehalten und Transparenz geschaffen werden. Es gilt dabei auch Bedarfe zu erfassen und ggf. Projekte zu initiieren. In diesem Rahmen gibt es eine enge Kooperation mit dem Sachgebiet „Migration und Teilhabe“ sowie dem Bildungsmonitoring. Das Projekt wurde im Zeitraum vom 1. August 2016 bis 31. Juli 2020 im Rahmen des Programms Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Factsheet unter: https://www.transferinitiative.de/media/content/Factsheet%20Kommunale%20Koordinierung%20der%20Bildungsangebote%20fuer%20Neuzugewanderte.pdf

Förderrichtlinie unter: https://www.transferinitiative.de/media/content/BAnz%20AT%2022.01.2016%20B2.pdf