Der Landkreis Uelzen hatte im November 2024 zur Wiederherstellung und Gewährleistung der Hindernisfreiheit am Verkehrslandeplatz Barnsen auf einer Fläche von knapp zwei Hektar Baumfällungen durchführen lassen. Rechtlich handelte es sich dabei um eine Waldumwandlung. In der dafür erforderlichen Genehmigung war dem Landkreis aufgegeben worden, zum Ausgleich auf einer anderen Fläche 22.110 Quadratmeter Wald ersatzweise neu anzulegen und zudem 15.510 Quadratmeter bereits bestehenden Wald mittels Waldumbaumaßnahmen aufzuwerten.
Wegen vermeintlicher Verstöße gegen weitere Nebenbestimmungen der Waldumwandlungsgenehmigung, insbesondere zum Befahren der Fläche während der Fällarbeiten, hatte das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 3. März 2025 gegenüber dem Landkreis angeordnet, für die durchgeführten Fällungen zusätzlich auf weiteren 5.500 Quadratmetern Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen, was flächenmäßig 15 Prozent der ursprünglich aufgegebenen und bereits umgesetzten Ausgleichmaßnahmen entspricht. Der Landkreis hatte hierzu umfassend Stellung genommen und dargelegt, dass aus seiner Sicht für das zusätzliche Ausgleichsverlangen keine rechtliche Grundlage existiert, und das Ministerium aufgefordert zu erläutern, worauf es seine Anordnung stützt sowie die Berechnungsgrundlage für die geforderte zusätzliche Ausgleichsmaßnahme darzulegen. Trotz mehrfacher Nachfrage hat sich das Ministerium hierzu jedoch nicht geäußert.
Der Kreisausschuss des Landkreises Uelzen hat in seiner gestrigen Sitzung deshalb nun beschlossen, gegen die durch das Landwirtschaftsministerium angeordnete zusätzliche Ausgleichsmaßnahme vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage zu erheben.