Artenschutz

Artenschutz umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, die aufgrund ihrer Gefährdung als schützenswert erachtet werden.

Artenschutz ist der Teil des Naturschutzes, der sich mit dem Schutz von Populationen einzelner Arten oder mit dem Schutz ganzer Lebensräume befasst. Dies ist wichtig, da die Zerstörung des Lebensraumes auch das Verschwinden der Art zur Folge hätte.

Ein wirksames Instrument zur Artenschwundbekämpfung ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES, welches den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten regelt. Diesem Übereinkommen sind auch alle 27 EU-Mitgliedstaaten beigetreten. Es umfasst zurzeit ca. 8.000 Tier- und ca. 40.000 Pflanzenarten.

Daneben gibt es direkt geltendes EG-Recht (z. B. EG-Artenschutzverordnung), Bundesrecht (z. B. Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung) und Regelungen auf Landesebene.

Ziel und Aufgabe des Artenschutzes sind der Erhalt der gesetzlich geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie der Schutz ihrer Lebensstätten und Biotope. Jede Handlung, die zu einer Beeinträchtigung, Beunruhigung oder Zerstörung der vorgenannten Schutzgüter führt, ist verboten.

Von diesen Verboten kann auf Antrag eine Befreiung gewährt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen (einschließlich sozialen oder wirtschaftlichen) Interesses notwendig ist oder die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Artenschutz:

> Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Befreiung: Erteilung

> Broschüre: Heckenpflege im Landkreis Uelzen

> Der Wolf im Landkreis Uelzen

> Flyer: Fledermaus

   Ansprechpartner im Landkreis Uelzen

> Flyer: Haubenlerche

   Haubenlerche Endbericht Anlagen

> Infoheft: Wegraine und Gewässerrandstreifen

> Flyer: Jungvögel

> Tiergehege Anzeige

> Zoo: Genehmigung

 

In der Unteren Naturschutzbehörde können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:

Frau G. Kupke (verwaltungsrechtliche Beratung)
Telefon: 0581/82-316 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: g.kupke@landkreis-uelzen.de

Frau I. Lindemann (fachliche Bearbeitung und Artenschutz)
Telefon: 0581/82-388 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: i.lindemann@landkreis-uelzen.de