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Besonders geschützte Biotope im Landkreis Uelzen

Bestimmte Biotoptypen (Lebensräume von Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten) stehen gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)  unter Schutz, wenn sie eine gewisse qualitative Ausprägung haben. Sie sind durch eine charakteristische Vegetation und typische Tierarten gekennzeichnet. Im Gegensatz zu anderen Schutzgebieten und -objekten müssen diese besonders geschützten Biotope nicht extra ausgewiesen werden. Besteht der gesetzliche Schutzstatus, sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, prinzipiell verboten.

Die folgenden Biotope stehen gem. § 30 BNatSchG, ergänzt durch § 24 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) unter besonderem Schutz:

  1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
  2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,
  3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
  4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen und Lärchen-Arvenwälder,
  5. offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche,
  6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich,
  7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern,
  8. hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland,
  9. Bergwiesen,
  10. mesophiles Grünland,
  11. Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche von´mehr als 2 500 m² aus hochstämmigen Obstbäumen mit mehr als 1,60 m Stammhöhe (Streuobstbestände) und
  12. Erdfälle.

Im Landkreis Uelzen sind ca. 3.000 Biotope mit einer Gesamtfläche von ca. 3.500 ha in einem Kataster erfasst und stehen unter dem besonderen Schutz des § 30 BNatSchG. Aktuell findet eine fortlaufende Überprüfung des gesamten Landkreisgebietes statt.

In der Unteren Naturschutzbehörde können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:

Frau G. Kupke (verwaltungsrechtliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-316 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: g.kupke@landkreis-uelzen.de