Der Kreistag - Wahlperiode 2016 bis 2021

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Amtliches Endergebnis der Kreiswahl 2016

Sitzverteilung 2001 bis 2016

 

Fraktion/Gruppe 2016 2011 2006 2001
CDU ** 15 17 19 22
SPD 11 13 14 16
Die Grünen / Bündnis Zukunft * 6 7 4 3
FDP ** 2 1 2 1
UWG 4 3 3 1
AfD 3 - - -
Die Linke 1 - - -
RRP ** - 1 - -

* seit 2006 Zusammenschluss von Bündnis 90/ Die Grünen und der WG Keine A 39.
** CDU, FDP und RRP haben sich zu einer Gruppe zusammengeschlossen.

Verwaltungsorgane des Landkreises sind der Kreistag, der Kreisausschuss und der Landrat. Der Kreistag wird alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Einwohnern des Landkreises gewählt. Die letzte Wahl erfolgte am 11. September 2016. Dem Kreistag gehören 42 Mitglieder sowie der Landrat an.

Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Kreises (Finanzen, Schulen, Soziales, Straßenbau, Nahverkehr, Abfallwirtschaft...), sofern nicht kraft Gesetzes der Kreisausschuss oder der Landrat zuständig sind. Der Kreistag bildet verschiedene Fachausschüsse.

Aufgaben

Der Kreistag legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung des Kreises fest. Aufgrund seiner übergeordneten Stellung als Volksvertretung entscheidet der Kreistag damit über die Eckwerte der Kreispolitik. Der Kreistag trifft ferner alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung. Er stellt den Haushaltsplan auf und erlässt Satzungen zur Regelung kommunaler Angelegenheiten.