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Ihre Ansprechpartner

Landkreis Uelzen Lea Härig 0581 82-234 0581 82-489 E-Mail senden
Landkreis Uelzen Miriam Pencke 0581 82-236 0582 82-489 E-Mail senden

Erstaufforstung und Waldumwandlung

Das Nds. Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung regelt u. a. die Erhaltung, den Schutz und die Bewirtschaftung des Waldes. Zweck dieses Gesetzes ist die Sicherung und Förderung seiner Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion, die Förderung der Forstwirtschaft, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen und die Benutzung der freien Landschaft zu ordnen.


Waldumwandlungen
Wald darf nur mit Genehmigung des Landkreises als Untere Waldbehörde in eine andere Nutzungsart (z. B. Landwirtschaft, Bebauung) umgewandelt werden. Die Genehmigung muss vorliegen, bevor mit dem Fällen, dem Roden oder der sonstigen Beseitigung begonnen wird.


Erstaufforstungen
Erstaufforstungen, die einer Prüfung oder Vorprüfung ihrer Umweltverträglichkeit zu unterziehen sind, bedürfen der Genehmigung durch die Waldbehörde. Andere Erstaufforstungen sind der Waldbehörde spätestens zwei Monate vor ihrer Durchführung anzuzeigen.

 

In der Unteren Naturschutzbehörde können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:

Frau L. Härig (fachliche Beratung)
Telefon: 0581/82-234 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: l.haerig@landkreis-uelzen.de

Frau M. Pencke (verwaltungsrechtliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-236 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: m.pencke@landkreis-uelzen.de