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Ihre Ansprechpartner

Landkreis Uelzen Claudia Boick 0581 82-404 0581 82-489 E-Mail senden
Landkreis Uelzen Andrea Nokel 0581 82-403 0581 82-489 E-Mail senden
Landkreis Uelzen Jan-André Fischer 0581 82-400 0581 82-489
Landkreis Uelzen Alexander Krüger 0581 82-401 0581 82-489 E-Mail senden

Hochwasserschutz im Landkreis Uelzen

Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei der zuständigen Stelle, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich ist.

 

Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die zuständige Stelle bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten. Die Zuständigkeit für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen liegt bei den Städten und Gemeinden bzw. Samtgemeinden.

 

In der Ilmenau und deren Nebengewässern machen sich Hochwasserabflüsse besonders bemerkbar, wenn das Wasser über die Ufer tritt und die Flussaue überschwemmt wird. Dieses Ausbreiten der Flüsse ist ein natürlicher Prozess, der bei der Planung von vorbeugenden Maßnahmen zum Hochwasserschutz Berücksichtigung finden muss.

Gudestorbrücke - Hochwasserereignis Februar 1941

Gudestorbrücke - Hochwasserereignis Februar 1941

Das Freihalten von hochwassergefährdeten Gebieten soll dazu dienen, dass den Flüssen der notwendige Platz in ihrer natürlichen Aue gesichert wird und schon im Vorfeld Schäden durch Vorsorgemaßnahmen minimiert werden, die durch Überflutungen in diesen Bereichen entstehen können.

 

Für Gewässerabschnitte an der Ilmenau bestand schon seit dem Jahr 1913 ein Überschwemmungsgebiet, seinerzeit festgesetzt durch die Königliche Regierung in Lüneburg.

 

Um einen zeitgemäßen Hochwasserschutz zu gewährleisten, ist im Wasserhaushaltsgesetz geregelt, dass die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch gesehen einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, als Überschwemmungsgebiete auszuweisen sind.

 

An der Ilmenau und Teilbereichen der Nebengewässer Gerdau, Hardau und Stederau sind im Fall eines hundertjährigen Hochwasserereignisses nicht nur geringe Schäden zu erwarten, so dass diese Gewässer zu den sogenannten Risikogebieten zählen. Das bedeutet, dass für diese Bereiche nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes das Überschwemmungsgebiet in Form einer Schutzgebietsverordnung verbindlich festgelegt werden muss.

 

Gudestorbrücke - Hochwasserereignis März 1970

Gudestorbrücke - Hochwasserereignis März 1970

Der Kreistag hat die Verordnung über die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten an der Ilmenau sowie an den Unterläufen von Gerdau, Hardau und Stederau im Landkreis Uelzen auf seiner Sitzung am 14. Oktober 2014 beschlossen. Die Verkündung erfolgte im Amtsblatt Nr. 4 vom 27. Februar 2015.

Die genauen Grenzen des Überschwemmungsgebietes ergeben sich aus Einzelkarten im Maßstab 1 : 5.000 (siehe unten). Verbote sowie Genehmigungs- oder Zulassungsvoraussetzungen für Maßnahmen im Überschwemmungsgebiet sind unmittelbar in § 78 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) geregelt.

Einzelfallgenehmigungen bzw. Zulassungen können beim Umweltamt beantragt werden.

Die Neuregelung des Hochwasserschutzes erfolgt auch zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2007/60/EG vom 23.10.2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL). Unabhängig von der Festsetzung des Überschwemmungsgebiets hat der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Hochwasserrisikomanagementpläne auf der Grundlage von Gefahren- und Risikokarten aufzustellen. Die Gefahren- und Risikokarten für die Ilmenau erhalten Sie hier.

Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie auf den Seiten des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz und des NLWKN.

- Überschwemmungsgebiet-Verordnung vom 23.10.2014

- Verordnungstext

- Gebietskarte Übersicht

- Gebietskarte Blatt 01 von 15

- Gebietskarte Blatt 02 von 15

- Gebietskarte Blatt 03 von 15

- Gebietskarte Blatt 04 von 15

- Gebietskarte Blatt 05 von 15

- Gebietskarte Blatt 06 von 15

- Gebietskarte Blatt 07 von 15

- Gebietskarte Blatt 08 von 15

- Gebietskarte Blatt 09 von 15

- Gebietskarte Blatt 10 von 15

- Gebietskarte Blatt 11 von 15

- Gebietskarte Blatt 12 von 15

- Gebietskarte Blatt 13 von 15

- Gebietskarte Blatt 14 von 15

- Gebietskarte Blatt 15 von 15

 

In der Unteren Wasserschutzbehörde können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:

Frau A. Nokel (Fachliche Bearbeitung: Flächen westlich der Ilmenau)
Telefon: 0581/82-403 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: a.nokel@landkreis-uelzen.de

Frau C. Boick (Fachliche Bearbeitung: Flächen östlich der Ilmenau)
Telefon: 0581/82-404 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: c.boick@landkreis-uelzen.de

Frau P. Witthöft (Verfahrensdurchführung / verwaltungsrechtliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-400 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: p.witthoeft@landkreis-uelzen.de

Herr A. Krüger (Gesamtleistung)
Telefon: 0581/82-401 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: a.krueger@landkreis-uelzen.de