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Ihre Ansprechpartner

Landkreis Uelzen Katharina Ahlers 0581 82-3184 0581 82-489 E-Mail senden
Landkreis Uelzen Britta Hartmann 0581 82-411 0581 82-489 E-Mail senden
Landkreis Uelzen Ute Meyer-Bohlen 0581 82-2992 0581 82-489 E-Mail senden
Landkreis Uelzen Christiane Voß-Führer 0581 82-412 0581 82-489 E-Mail senden

Maßnahmenvorschläge zur Erhaltung und Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes (Empfehlung der Unteren Naturschutzbehörde)

Besonderer Schutzzweck in den Vogelschutzgebieten V25 und V26 ist die Erhaltung und Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes vitaler, langfristig überlebensfähiger Populationen der wertbestimmenden Vogelarten im Gebiet. Besonders steht dabei der Ortolan im Fokus.

Die Landschaftsschutzgebietsverordnungen zu den beiden Vogelschutzgebieten machen deutlich, dass dieser günstige Erhaltungszustand auf land- und fortwirtschaftlichen Flächen insbesondere durch Angebote des Vertragsnaturschutzes sowie durch freiwillige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erreicht werden sollen. Die gute fachliche Praxis der Landwirtschaft sowie die ordnungsgemäße Forstwirtschaft sind dabei freigestellt, d. h. es bestehen keine rechtlichen Vorgaben zur Anpassung der Flächenbewirtschaftung.

Um die noch vorhandene Population des Ortolans zu erhalten und abzusichern, sind deshalb freiwillige Maßnahmen im Zusammenwirken von Landwirten, Kartierern und der Naturschutzbehörde ganz wichtig. Die Informationsveranstaltungen haben deutlich gemacht, dass mit vielen kleinen, gezielten Maßnahmen höchstwahrscheinlich große Wirkungen erzielt werden können. Gezielte Maßnahmen sind z. B. die Entwicklung neuer Singwarten und/oder Anlage neuer Ortolanstreifen an geeigneten Stellen, die Absprache der Feldfruchtfolge unter den Landwirten oder das späte Mähen von Wegeseitenräumen.

Die beigefügte Karte enthält konkrete, wirkungsvolle Maßnahmenvorschläge. Die ebenfalls beifügte Ortolanblühstreifenmischung (muss selbst zusammengestellt werden) bzw. die Göttinger Mischung (Fertigmischung Samengroßhandel Camena-Samen) ist auf den skizzierten Ackerrandflächen eine gute Option und wird im Rahmen der Fördermaßnahme BS 1 (Randstreifen) und BS 5 (Ortolanstreifen) von der LWK-Bewilligungsstelle anerkannt.

Bitte leisten auch Sie einen kleinen Beitrag zur Umsetzung dieser Maßnahmenvorschläge. Wir stehen Ihnen dafür gerne beratend zur Seite.

> Maßnahmenvorschläge_Vogelschutzgebiet_V25_Orthophoto_Nord_A3
> Maßnahmenvorschläge_Vogelschutzgebiet_V25_Orthophoto_Sued_A3
> Maßnahmenvorschläge_Vogelschutzgebiet_V25_TK50_Nord_A3
> Maßnahmenvorschläge_Vogelschutzgebiet_V25_TK50_Sued_A3

> Maßnahmenvorschläge_Vogelschutzgebiet_V26_A4

In der Unteren Naturschutzbehörde können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:

Herr J. Dittmer (Fachliche Beratung V 25 und V 26)
Telefon: 0581/82-240 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: j.dittmer@landkreis-uelzen.de 

Frau B. Hartmann (Fachliche Beratung V 25 und V 26)
Telefon: 0581/82-411 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: b.hartmann@landkreis-uelzen.de 

Frau U. Meyer-Bohlen (Fachliche Beratung V 25 und V 26)
Telefon: 0581/82-2992 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: u.meyer-bohlen@landkreis-uelzen.de 

Frau C. Voß-Führer (Fachliche Beratung V 25 Teilgebiet Bad Bodenteich)
Telefon: 0581/82-412 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: c.voss-fuehrer@landkreis-uelzen.de