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Ihre Ansprechpartner

Landkreis Uelzen Elaine Kayatz 0581 82-814 0581 82-489 E-Mail senden
Landkreis Uelzen Katharina Ahlers 0581 82-3184 0581 82-489 E-Mail senden
Landkreis Uelzen Friederike Schröder 0581/82-3158 0581/82-489 E-Mail senden
Landkreis Uelzen Gesa Kupke 0581 82-316 0581 82-489 E-Mail senden
Landkreis Uelzen Miriam Pencke 0581 82-236 0582 82-489 E-Mail senden
Landkreis Uelzen Alexander Krüger 0581 82-401 0581 82-489 E-Mail senden

Schutzgebietsplanung

Natur- und Landschaftsschutzgebiete werden in Niedersachsen von der Unteren Naturschutzbehörde durch Erlass einer Rechtsverordnung festgesetzt.

Im Rahmen des Verfahrens der Schutzgebietsausweisung findet eine intensive Abstimmung mit den betroffenen Bürgern, den Kommunen, den Kreisen, den Verbänden und den betroffenen Behörden statt.

Aktuelle Informationen zu laufenden Schutzgebietsausweisungsverfahren finden Sie hier:

Aktuell werden keine Schutzgebietsausweisungsverfahren durchgeführt.

 

Bei der Umsetzung des Sicherungskonzeptes sind verschiedene Randbedingungen zu berücksichtigen.

Teilweise handelt es sich dabei um Empfehlungen des Landesnaturschutzes, um das Erarbeiten der Verordnungsentwürfe und die Durchführung der Ausweisungsverfahren zu erleichtern. Der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) dafür eine Reihe von Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt. Dazu gehören u.a. eine Muster-Schutzgebietsverordnung und Hinweise zur Gestaltung der Schutzgebietskarten. Für die als höchst prioritär und prioritär eingestuften Arten, Biotop- und FFH-Lebensraumtypen sowie Fischarten mit höchster Priorität (entsprechend der Einstufung in der Nds. Strategie zum Arten- und Biotopschutz) ist den UNB ein Informationspaket zur Verfügung gestellt worden, um die Planung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu erleichtern und angemessene Schutzstrategien entwickeln zu können.

Für die Unterschutzstellung von wertbestimmenden FFH-Lebensraumtypen und Arten im Wald sind zusätzliche Regelungen zu beachten. Durch den Erlass „Unterschutzstellung von Natura 2000-Gebieten im Wald durch Naturschutzgebietsverordnung“ vom 27.02.2013 sind Rahmenbedingungen für die Beschränkung der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft festgelegt worden. Die für die Gebietssicherungen zuständigen Behörden haben diese Rahmenbedin-gungen bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten zu beachten. Diese Rahmenbedingungen sind zwischenzeitlich verändert und im Oktober 2015 neu bekanntgegeben worden. Aktuell gelten die beiden Walderlasse, die in der Ausgabe Nr. 40 des niedersächsischen Ministerialblattes am 21.10.2015 veröffentlicht worden sind. Dies betrifft:

den Runderlass des Umwelt- und des Landwirtschaftsministeriums vom 21.10.2015 zur Unterschutzstellung von Natura 2000-Gebieten im Wald durch Naturschutzgebietsverordnung

Durch diese für die unteren Naturschutzbehörden verbindlichen Vorgaben wird gewährleistet, dass die zu sichernden Gebiete durch Gebote und Verbote landesweit weitestgehend einheitlich gesichert werden. Der Erlass soll wie bisher die Sicherung vorrangig durch die Festsetzung von Naturschutzgebieten nahelegen. Den Unteren Naturschutzbehörden bleibt aber auch weiterhin die Möglichkeit, die hoheitliche Sicherung durch Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten zu vollziehen. Sie bestimmen den Schutzgebietstyp nach pflichtgemäßem Ermessen. Entscheidend ist dabei, dass auch bei einer Sicherung durch LSG-Verordnung die Regelungen des Erlasses entsprechend angewandt werden, das Schutzniveau gewahrt bleibt und der Erschwernisausgleich anderweitig gesichert wird.


den Runderlass des Landwirtschafts- und des Umweltministeriums vom 21.10.2015 zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natura 2000-Gebieten im Landeswald

Im Sinne einer angeglichenen Unterschutzstellung von Privat- und Landeswald wird das Zusammenwirken der unteren Naturschutzbehörden, des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz und der Anstalt Niedersächsische Landesforsten (NLF) bei der Behandlung von Natura 2000-Gebieten im Landeswald geregelt.

In den ausgewiesenen Naturschutzgebieten werden die betriebswirtschaftlichen Nachteile, die sich aufgrund der festgelegten Nutzungseinschränkungen ergeben, vom Land Niedersachsen entschädigt. Dazu sind folgende Verordnungen erlassen worden:

Verordnung über den Erschwernisausgleich für Grünland in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (EA-VO-Grünland) vom 21. Februar 2014

Für Grünland ist der Erschwernisausgleich bereits in 1997 durch eine Landesverordnung geregelt worden. Die Anspruchsberechtigung, die Höhe des Erschwernisausgleichs und das Verfahren werden in der aktuellen Erschwernisausgleichsverordnung Grünland vom 21.02.2014 dargestellt, die am 25.02.2014 im niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden ist.

die Verordnung über den Erschwernisausgleich für Wald in geschützten Teilen von Natur und Landschaft in Natura 2000-Gebieten (Erschwernisausgleichsverordnung-Wald - EA-VO-Wald) vom 18. Januar 2013

Für den Ausgleich von Nutzungseinschränkungen im Wald gelten die Regelungen in der Erschwernisausgleichsverordnung Wald vom 18.01.2013, die am 31.01.2013 im niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden ist.

Die o.g. Walderlasse vom 21.10.2015 sowie die Erschwernisausgleichsverordnungen für Grünland und für Wald sind auf dieser Internetseite am rechten Bildrand abrufbar. Weitere Informationen können durch die Untere Naturschutzbehörde zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen zur Sicherung dieser Gebiete erhalten Sie durch den Link, der im Gebietsnamen gesetzt ist.

 

In der Unteren Naturschutzbehörde können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:

Frau E. Kayatz (Fachliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-814 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: e.kayatz@landkreis-uelzen.de

Frau K. Ahlers (Natura 2000 Sicherung)
Telefon: 0581/82-3184 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: k.ahlers@landkreis-uelzen.de

Frau F. Schröder (Natura 2000 Sicherung)
Telefon: 0581/82-3158 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: f.schroeder@landkreis-uelzen.de

Frau G. Kupke (Organisation / Verfahrensdurchführung)
Telefon: 0581/82-316 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: g.kupke@landkreis-uelzen.de

Frau M. Pencke (verwaltungsrechtliche Beratung)
Telefon: 0581/82-236 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: m.pencke@landkreis-uelzen.de 

Herr A. Krüger (Gesamtleitung)
Telefon: 0581/82-401 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: a.krueger@landkreis-uelzen.de