Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes "Kleingewässerlandschaft bei Strothe und Almstorf"

Der Kreistag des Landkreises Uelzen hat sich in seiner Sitzung am 15.12.2020 für die Einrichtung des Landschaftsschutzgebietes "Kleingewässerlandschaft bei Strothe und Almstorf" ausgesprochen. Die Verordnung tritt am Tag nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie verkündet wird. Die Veröffentlichung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Kleingewässerlandschaft bei Strothe und Almstorf" erfolgt am 31.12.2020 im Amtsblatt des Landkreises Uelzen.

Die entsprechenden Unterlagen zur Verordnung stellen wir Ihnen hier zur Einsicht oder Download zur Verfügung.

- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Kleingewässerlandschaft bei Strothe und Almstorf"

- Begründung zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Kleingewässerlandschaft bei Strothe und Almstorf"

- Übersichtskarte LSG "Kleingewässerlandschaft bei Strothe und Almstorf"

- maßgebliche Karte LSG "Kleingewässerlandschaft bei Strothe und Almstorf"

 


Ausweisungsverfahren

Dem Landkreis Uelzen ist durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz die Zuständigkeit für den Erlass von Verordnungen zur Erklärung ausgewiesener FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete zu Schutzgebieten übertragen worden. Dazu ist geplant, einen Teilbereich des FFH-Gebietes "Rotbauchunkenvorkommen Strothe/Almstorf" als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.

Gemäß § 14 Abs. 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist der Entwurf der Verordnung bei den Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, mindestens einen Monat lang öffentlich auszulegen. Die Gemeinde, in deren Gebiet das Flurstück liegt, wird die Auslegung und die Auslegungszeit bekanntgeben.

Die Auslegung soll vom 17.08.2020 bis zum 18.09.2020 in den Gemeinden Himbergen und Römstedt, der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf sowie dem Landkreis Uelzen erfolgen.

Anregungen und Bedenken können von jedermann während der Auslegungszeit schriftlich bzw. elektronisch, telefonisch oder mündlich beim Landkreis Uelzen, Umweltamt, Nothmannstraße 34, 29525 Uelzen oder bei den betroffenen Gemeinden vorgebracht werden.

Bitte bachten Sie aufgrund der aktuellen Situation, dass zur persönlichen Kontaktaufnahme eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.

Kontaktdaten zur Terminvereinbarung:

Gemeinde Himbergen Telefon: 05828/543
Gemeinde Römstedt Telefon: 05821/967 54 01
Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf Telefon: 05821/89-0
Landkreis Uelzen Telefon: 0581/82-814

 

 

 


Der Landkreis hat zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 19. August 2020 ins Gasthaus Burmester eingeladen. In der Veranstaltung hat die Untere Naturschutzbehörde die Gründe für die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes erläutert, die wesentlichen Verordnungsregelungen vorgestellt und über den Ablauf des Verfahrens informiert. Im Anschluss daran hat die Verwaltung in der Veranstaltung für die Klärung von Fragen und Anmerkungen zur Verfügung gestanden.

Die Präsentation der Informationsveranstaltung stellen wir Ihnen nachfolgend zur Einsicht oder Dowmload zur Verfügung.
> Präsentations der Informationsveranstaltung zur Sicherung des FFH-Gebietes "Rotbauchunken-Vorkommen bei Strothe und Almstorf"


Öffentliche Auslegungsunterlagen:

> Entwurf der Verordnung über das LSG „Kleingewässerlandschaft bei Strothe und Almstorf"
> Entwurf der Begründung zur Verordnung über das LSG „Kleingewässerlandschaft bei Strothe und Almstorf"
> Entwurf der maßgeblichen Karte zur Verordnung über das LSG „Kleingewässerlandschaft bei Strothe und Almstorf“
> Entwurf der Übersichtskarte zur Verordnung über das LSG „Kleingewässerlandschaft bei Strothe und Almstorf“


In der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Uelzen können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:

Frau G. Kupke (Organisation / Verfahrensdurchführung)
Telefon: 0581/82-316 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: g.kupke@landkreis-uelzen.de

Frau E. Niemann (Fachliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-814 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: e.niemann@landkreis-uelzen.de

Herr J. Dittmer (Fachliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-240 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: j.dittmer@landkreis-uelzen.de

Herr E. Lüders (verwaltungsrechtliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-236 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: e.lueders@landkreis-uelzen.de

Herr A. Krüger (Gesamtleitung)
Telefon: 0581/82-401 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: a.krueger@landkreis-uelzen.de