Ausweisung des Naturschutzgebietes "Oberer Gosebach"

Der Kreistag des Landkreises Uelzen sowie der Kreistag des Landkreises Gifhorn haben sich in der jeweiligen Sitzung am 15.12.2020 für die Einrichtung des Naturschutzgebietes "Oberer Gosebach" ausgesprochen. Die Verordnung tritt am Tag nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie verkündet wird. Die Veröffentlichung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Oberer Gosebach" erfolgt am 23.12.2020 im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 57.

Die entsprechenden Unterlagen zur Verordnung stellen wir Ihnen hier zur Einsicht oder Download zur Verfügung.

- Verordnung über das Naturschutzgebiet "Oberer Gosebach"

- Begründung zur Verordnung über das Naturschutzgebiet "Oberer Gosebach"

- Übersichtskarte NSG "Oberer Gosebach"

- maßgebliche Karte NSG "Oberer Gosebach"

 


Ausweisungsverfahren

Dem Landkreis Uelzen ist durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz die Zuständigkeit für den Erlass von Verordnungen zur Erklärung ausgewiesener FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete zu Schutzgebieten übertragen worden. Dazu ist geplant, einen Teilbereich des FFH-Gebietes "Ise mit Nebenbächen" als Naturschutzgebiet auszuweisen.

Gemäß § 14 Abs. 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist der Entwurf der Verordnung bei den Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, mindestens einen Monat lang öffentlich auszulegen. Die Gemeinde, in deren Gebiet das Flurstück liegt, wird die Auslegung und die Auslegungszeit bekanntgeben.

Die Auslegung soll vom 10.08.2020 bis zum 11.09.2020 in den Gemeinden Lüder und Obernholz, den Samtgemeinden Aue und Hankensbüttel sowie den Landkreisen Uelzen und Gifhorn erfolgen.

Anregungen und Bedenken können von jedermann während der Auslegungszeit schriftlich bzw. elektronisch, telefonisch oder mündlich beim Landkreis Uelzen, Umweltamt, Nothmannstraße 34, 29525 Uelzen sowie beim Landkreis Gifhorn, Fachbereich Umwelt, Abteilung 9.1, Cardenap 2-4, 38518 Gifhorn oder bei den betroffenen Gemeinden vorgebracht werden.

Bitte bachten Sie aufgrund der aktuellen Situation, dass zur persönlichen Kontaktaufnahme eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.

Kontaktdaten zur Terminvereinbarung:

Landkreis Gifhorn Telefon: 05371/82-665
Samtgemeinde Hankensbüttel Telefon: 05832/83-0
Landkreis Uelzen   Telefon: 0581/82-240
Samtgemeinde Aue   Telefon: 05802/955-29

 

 

 

 

Öffentliche Auslegungsunterlagen:

> Entwurf der Verordnung über das NSG „Oberer Gosebach“
> Entwurf der Begründung zur Verordnung über das NSG „Oberer Gosebach“
> Entwurf der maßgeblichen Karte zur Verordnung über das NSG „Oberer Gosebach“
> Entwurf der Übersichtskarte zur Verordnung über das NSG "Oberer Gosebach"


In der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Uelzen können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:

Frau G. Kupke (Organisation / Verfahrensdurchführung)
Telefon: 0581/82-316 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: g.kupke@landkreis-uelzen.de

Herr J. Dittmer (Fachliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-240 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: j.dittmer@landkreis-uelzen.de

Frau E. Niemann (Fachliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-814 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: e.niemann@landkreis-uelzen.de

Herr E. Lüders (verwaltungsrechtliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-236 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: e.lueders@landkreis-uelzen.de

Herr A. Krüger (Gesamtleitung)
Telefon: 0581/82-401 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: a.krueger@landkreis-uelzen.de