Entlassung von Teilflächen aud dem Landschaftsschutzgebiet "Süsing"

Die Gemeinde Bienenbüttel hat beim Landkreis Uelzen einen Antrag auf Entlassung von Teilflächen aus dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Süsing“ gestellt. Die Teilflächen wurden durch die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortes Steddorf als Wohnbaufläche dargestellt. Die betroffenen Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet „Süsing“. Damit die Voraussetzung für die Bebaubarkeit geschaffen werden kann, müssen die betroffenen Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen werden.

Gemäß § 14 Abs. 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist der Entwurf der Verordnung bei den Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, mindestens einen Monat lang öffentlich auszulegen. Die Gemeinde, in deren Gebiet das Flurstück liegt, wird die Auslegung und die Auslegungszeit bekanntgeben.

Die Auslegung soll vom 10.09.2018 bis zum 09.10.2018 in der Gemeinde Bienenbüttel, dem Klosterflecken Ebstorf, der Gemeinde Hanstedt I, der Gemeinde Wriedel, der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und beim Landkreis Uelzen erfolgen.

Anregungen und Bedenken können von jedermann während der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Uelzen, Umweltamt, Nothmannstraße 34, 29525 Uelzen oder bei den betroffenen Gemeinden vorgebracht werden.

Öffentliche Auslegungsunterlagen:
> Entwurf der Änderungverordnung über das LSG "Süsing"
> Entwurf der Begründung der Änderungsverordnung über das LSG "Süsing"
> Entwurf der Übersichtskarte 1 von 2 zur Änderungsverordnung über das LSG "Süsing"
> Entwurf der Übersichtskarte 2 von 2 zur Änderungsverordnung über das LSG "Süsing"
> Entwurf der massgeblichen Karte 1 von 2 zur Änderungsverordnung über das LSG "Süsing"
> Entwurf der massgeblichen Karte 1 von 2 zur Änderungsverordnung über das LSG "Süsing"

> Detailkarte Entlassung Fläche Steddorf-Nord

> Detailkarte Entlassung Fläche Steddorf-Süd

In der Unteren Naturschutzbehörde können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:

Frau G. Kupke (Organisation / Verfahrensdurchführung)
Telefon: 0581/82-316 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: g.kupke@landkreis-uelzen.de

Herr J. Dittmer (Fachliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-240 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: j.dittmer@landkreis-uelzen.de 

Frau D. Epperlein (Fachliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-845 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: d.epperlein@landkreis-uelzen.de 

Frau B. Hartmann (Fachliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-411 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: b.hartmann@landkreis-uelzen.de 

Herr E. Lüders (verwaltungsrechtliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-236 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: e.lueders@landkreis-uelzen.de 

Herr A. Krüger (Gesamtleitung)
Telefon: 0581/82-401 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: a.krueger@landkreis-uelzen.de