Ersatzzahlungen nach § 15 Bundesnaturschutzgesetz dienen dazu, unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen. Der Landkreis Uelzen unterstützt mit diesen Mitteln Projekte, die zu einer nachweislichen ökologischen Aufwertung beitragen – zum Beispiel Artenhilfsmaßnahmen, Biotopentwicklungen, Renaturierungen oder landschaftsverbessernde Pflanzungen.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Bitte beachten Sie außerdem, dass mit der Maßnahme erst begonnen werden darf, wenn Ihnen ein schriftlicher Zuwendungsbescheid vorliegt. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Weitere Informationen und Hinweise zum Ersatzgeld erhalten Sie in unserer Infobroschüre.
Hier finden Sie das Antragsformular für die Beantragung von Ersatzgeld.
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular sowie die dazugehörigen Anlagen können Sie auf dem postalischen Weg an folgende Adresse senden:
Landkreis Uelzen
Umweltamt
Untere Naturschutzbehörde
Albrecht-Thaer-Str. 101
29525 Uelzen
Oder per E-Mail an:
anfrage.unb@landkreis-uelzen.de
(im Falle des Bekanntseins von einem/r direkten Ansprechpartner/in,
bitte direkt per E-Mail an Ihre/n Ansprechpartner/in senden)

Foto: Beispiel zur Nutzung von Ersatzgeld: Hier für die Errichtung einer
Amphibienleiteinrichtung an der K45 bei Oetzendorf © E. Lüders