Maßnahmenpläne zur Natura 2000-Kulisse des Landkreises Uelzen sowie Teilgebiete der Landkreise Lüneburg und Celle

Natura 2000

Mit der Sicherung und Weiterentwicklung seiner 385 FFH-Gebiete und 71 EU-Vogelschutzgebiete (Natura 2000-Kulisse) leistet Niedersachsen einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa. Dazu müssen die Lebensraumtypen und Arten gemäß FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie vor Verschlechterung geschützt und in vielen Gebieten durch geeignete Maßnahmen auf Dauer in einem günstigen Erhaltungszustand erhalten bzw. zu diesem entwickelt werden.

Nach Art. 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie legen die Mitgliedsstaaten diese Erhaltungsmaßnahmen fest, "die ggf. geeignete, eigens für die Gebiete aufgestellte oder und andere Entwicklungspläne integrierte Bewirtschaftungspläne und geeignete Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art umfassen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II entsprechen, die in diesen Gebieten vorkommen". Art. 4 Abs. 1 und 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie sehen vergleichbare Maßnahmen für EU-Vogelschutzgebiete vor.

Damit schreibt die EU die Festlegung der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen vor.

 

Wahl des geeigneten Instruments zur Maßnahmenplanung

Da über die Schutzgebietsverordnung vorrangig das Verschlechterungsverbot umgesetzt wurde, nicht jedoch die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, muss die Darstellung dieser Maßnahmen in einem ergänzenden Dokument erfolgen. Die Natura 2000-Maßnahmenplanung ist eine gutachterliche Fachplanung des Naturschutzes und umfasst mehrere Planungsinstrumente, die die zuständigen unteren Naturschutzbehörden (UNB) je nach Gebietssituation einsetzen können. Je nach Komplexität des Natura 2000-Gebietes kommen einfache Maßnahmenblätter oder umfangreichere Maßnahmenpläne und Managementpläne in Betracht. Für die Gebiete der Nds. Landesforsten werden Bewirtschaftungspläne durch das Forstplanungsamt der Landesforsten erstellt.

Die Planungen bilden die Basis für die Umsetzung der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen über geeignete rechtliche, vertragliche oder administrative Instrumente durch die Verwaltung. Ferner sollten die Pläne Empfehlungen zur weiteren Entwicklung der Gebiete geben.

 

Veröffentlichung der fachgutachterlichen Planwerke

Nach § 5 Abs. 1 des Nds. Umweltinformationsgesetzes (NUIG) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) ist die Öffentlichkeit aktiv und systematisch über die Umwelt zu informieren. Verfügbare bedeutsame Umweltinformationen sind durch die Informationspflichtigen Stellen (u. a. die Landkreise) bereit zu stellen. Dazu gehören auch Pläne und Programme mit Bezug zur Umwelt, § 5 Abs. 1 NUIG i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UIG.

Somit zählen auch Bewirtschaftungspläne, Maßnahmen- und Managementpläne sowie Maßnahmenblätter zu den bereit zu stellenden Umweltinformationen.

 

Aktueller Stand beim Landkreis Uelzen

Bereits fertig gestellte Maßnahmenblätter und Managementpläne können über die folgenden Links eingesehen werden:

 

EU-Code

Nr. Name des Natura 2000-Gebietes Maßnahmenplanung Verlinkung zum Kartenwerk/Geoportal

Schutzgebiete innerhalb des Natura 2000-Gebietes

Gebiete nach FFH-RL

DE2628331

071 Ilmenau mit Nebenbächen

Hauptdokument

Anhänge

Kartenwerk

Geoportal

LSG UE 027 Ellerndorfer Wacholderheide
LSG UE 029 Mittleres Gerdautal
LSG UE 030 Obere Gerdau mit Ellerndorfer Moor
LSG UE 032 Obere Ilmenau
NSG LÜ 166 Brambosteler Moor
NSG LÜ 187 Schierbruch und Forellenbachtal
NSG LÜ 190 Kiehnmoor
NSG LÜ 265 Dieksbeck
NSG LÜ 268 Vierenbach
NSG LÜ 272 Im Sieken und Bruch
NSG LÜ 278 Röbbelbach
NSG LÜ 279 Holdenstedter Teiche
NSG LÜ 280 Barnstedter-Melbecker Bach
NSG LÜ 282 Lüneburger Ilmenauniederung mit Tiergarten
NSG LÜ 284 Mönchsbruch
NSG LÜ 285 Bornbachtal
DE2929301 076 Lohn Veröffentlichung erfolgt durch NLWKN NSG LÜ 266 Der Lohn
DE2626331 212 Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze Veröffentlichung erfolgt durch NLWKN NSG LÜ 353 Lopautal
DE2830332 244 Rotbauchunken-Vorkommen Strothe/Almstorf Maßnahmenplan Kartenwerk LSG UE 033 Kleingewässerlandschaft bei Strothe und Almstorf
NSG LÜ 149 Almstorfer Moor
DE2928331 261 Bobenwald Veröffentlichung erfolgt durch NLWKN NSG LÜ 328 Bobenwald
DE2929331 262 Kammmolch-Biotop Mührgehege/Oetzendorf Maßnahmenplanung mit Kartenwerk LSG UE 031 Kammmolch-Biotop bei Oetzendorf
DE3130331 285 Kammmolch-Biotop nordöstlich Langenbrügge Maßnahmenplanung mit Kartenwerk NSG LÜ 354 Langenbrügger Moor
DE3229331 292 Ise mit Nebenbächen Maßnahmenplanung mit Kartenwerk NSG LÜ 365 Oberer Gosebach
NSG BR 156 Ise mit Nebenbächen
DE3127332 437 Lünsholz Veröffentlichung erfolgt durch NLWKN NSG LÜ 314 Lünsholz

Gebiete nach Vogelschutzrichtlinie

DE2930-401 V25 Ostheide bei Himbergen und Bad Bodenteich Projektförderung   LSG UE 026 Ostheide bei Himbergen und Bad Bodenteich
DE2931-401 V26 Drawehn Projektförderung   LSG UE 028 Drawehn
Aktualisierung LSG DAN 27 Elbhöhen geplant
DE3229-401 V33 Schweimker Moor und Lüderbruch     NSG Br 053/LÜ 172 Schweimker Moor und Lüderbruch
DE3227-401 V34 Südheide und Aschauteiche bei Eschede     LSG UE 013 Blaue Berge und Hardautal
Neuausweisung geplant
NSG LÜ 314 Lünsholz
DE3027-401 V38 Große Heide bei Unterlüß und Kiehnmoor Projektinformation   Neuausweisung geplant
NSG LÜ 166 Brambosteler Moor
NSG LÜ 190 Kiehnmoor

 

Der Katalog fertig gestellter und hier abrufbarer Maßnahmenplanungen wird sukzessiv mit Fertigstellung weiterer Pläne an dieser Stelle ergänzt.