Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Almstorfer Moor"

Der Kreistag des Landkreises Uelzen hat sich in seiner Sitzung am 24.03.2021 für die Neufassung des Naturschutzgebietes "Almstorfer Moor" ausgesprochen. Die Verordnung tritt am Tag nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie verkündet wird. Die Veröffentlichung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Almstorfer Moor" erfolgt am 30.04.2021 im Amtsblatt des Landkreises Uelzen.

Die entsprechenden Unterlagen zur Verordnung stellen wir Ihnen hier zur Einsicht oder Download zur Verfügung.

- Verordnung über das Naturschutzgebiet "Almstorfer Moor"

- Begründung zur Verordnung über das Naturschutzgebiet "Almstorfer Moor"

- maßgebliche Karte NSG "Almstorfer Moor"

 


Ausweisungsverfahren

Dem Landkreis Uelzen ist durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz die Zuständigkeit für den Erlass von Verordnungen zur Erklärung ausgewiesener FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete zu Schutzgebieten übertragen worden. Dazu ist geplant für das Naturschutzgebiet "Almstorfer Moor" im Rahmen einer Überarbeitung eine aktuelle Verordnung zu erlassen.

Gemäß § 14 Abs. 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist der Entwurf der Verordnung bei den Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, mindestens einen Monat lang öffentlich auszulegen. Die Gemeinde, in deren Gebiet das Flurstück liegt, wird die Auslegung und die Auslegungszeit bekanntgeben.

Die Auslegung soll vom 17.08.2020 bis zum 18.09.2020 in der Gemeinde Himbergen, der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und dem Landkreis Uelzen erfolgen.

Anregungen und Bedenken können von jedermann während der Auslegungszeit schriftlich bzw. elektronisch, telefonisch oder mündlich beim Landkreis Uelzen, Umweltamt, Nothmannstraße 34, 29525 Uelzen oder bei der betroffenen Gemeinde vorgebracht werden.

Bitte bachten Sie aufgrund der aktuellen Situation, dass zur persönlichen Kontaktaufnahme eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.

Kontaktdaten zur Terminvereinbarung:

Gemeinde Himbergen Telefon: 05828/543
Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf Telefon: 05821/89-0
Landkreis Uelzen Telefon: 0581/82-814


              
     
                


Der Landkreis hatte zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 19. August 2020 ins Gasthaus Burmester eingeladen. In der Veranstaltung hat die Untere Naturschutzbehörde die Gründe für die Neufassung des Naturschutzgebietes erläutern, die wesentlichen Verordnungsregelungen vorgestellt und über den Ablauf des Verfahrens informiert. Im Anschluss daran hat die Verwaltung in der Veranstaltung für die Klärung von Fragen und Anmerkungen zur Verfügung gestanden.

Die Präsentation der Informationsveranstaltung stellen wir Ihnen nachfolgend zur Einsicht oder Download zur Verfügung.
> Präsentation der Informationsveranstaltung zur Sicherung des FFH-Gebietes "Rotbauchunken-Vorkommen bei Strothe und Almstorf"
        

Öffentliche Auslegungsunterlagen:

> Entwurf der Verordnung über das NSG „Almstorfer Moor“
> Entwurf der Begründung zur Verordnung über das NSG „Almstorfer Moor“
> Entwurf der maßgeblichen Karte zur Verordnung über das NSG „Almstorfer Moor“


In der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Uelzen können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:

Frau G. Kupke (Organisation / Verfahrensdurchführung)
Telefon: 0581/82-316 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: g.kupke@landkreis-uelzen.de

Frau E. Niemann (Fachliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-814 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: e.niemann@landkreis-uelzen.de

Herr J. Dittmer (Fachliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-240 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: j.dittmer@landkreis-uelzen.de

Herr E. Lüders (verwaltungsrechtliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-236 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: e.lueders@landkreis-uelzen.de

Herr A. Krüger (Gesamtleitung)
Telefon: 0581/82-401 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: a.krueger@landkreis-uelzen.de