Pressemitteilungen

Landkreis in Vorbereitung: Ganztagsbetreuung ab dem neuen Schuljahr (02.07.2026)

Der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, der ab 1. August 2026 zunächst für die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen eingeführt wird, ist für viele Familien eine wichtige Unterstützung im Alltag. Gemeinsam mit den jeweiligen Schulträgern, den Schulen und weiteren Partnern arbeitet der Landkreis mit Hochdruck daran, dass der Start zum neuen Schuljahr gelingt.

„Unser Ziel ist dabei sehr klar: Alle anspruchsberechtigten Kinder sollen zum Schuljahresbeginn ein verlässliches Betreuungsangebot erhalten. Obwohl noch nicht alle organisatorischen und finanziellen Herausforderungen gelöst sind, wird der Landkreis alles daransetzen, den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten und bestehende Probleme Schritt für Schritt zu lösen“, so Uelzens Landrat Dr. Heiko Blume.

Zum Start des neuen Schuljahres gilt der Rechtsanspruch zunächst ausschließlich für Kinder der ersten Klassen. Für ältere Grundschulkinder ergeben sich derzeit keine Änderungen. 

Da Rahmenbedingungen von Bund und Land teils sehr kurzfristig umgesetzt werden müssen und deren Finanzierung die tatsächlichen Kosten nicht vollständig deckt, übernimmt der Landkreis für das erste Jahr eine Anschubfinanzierung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Betreuung vor Ort zuverlässig beginnen kann. Parallel setzt sich der Landkreis gegenüber Bund und Land weiterhin für eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung ein.

Da die Ausgangssituation an den einzelnen Grundschulen unterschiedlich ist, unterscheiden sich zunächst auch die jeweiligen Betreuungsangebote. Einige der Grundschulen erfüllen den neuen Rechtsanspruch bereits vollständig „in Schule“, an anderen Standorten werden bestehende Hortangebote genutzt oder Übergangslösungen angeboten.
 
Dazu der Landrat: „Wir bitten alle Eltern und Erziehungsberechtigten um Verständnis, dass der Aufbau eines flächendeckenden Ganztagsangebots ein komplexer Prozess ist. Gemeinsam mit den Grundschulen und den Kommunen wird kontinuierlich daran gearbeitet, die jeweiligen Angebote auszubauen und weiter zu verbessern, damit der gesetzliche Anspruch langfristig in hoher Qualität umgesetzt werden kann.“

Anmeldung für die Herbstferien

Für die Betreuung in den Herbstferien wird nach den Sommerferien ein zentrales Anmeldeportal eingerichtet. Über den genauen Starttermin und das Anmeldeverfahren werden alle betreffenden Familien rechtzeitig informiert.