Wahlen

Die umfangreichen Aufgaben bei einer Wahl werden von den Wahlleitungen wahrgenommen. Durch amtliche Bekanntmachungen erhalten Sie u.a. Informationen über den Wahltag, die Zusammensetzung der Wahlausschüsse, die Wahlbereiche, die Voraussetzungen für Einreichung von Wahlvorschlägen, die zugelassenen Wahlvorschläge und das endgültige Wahlergebnis. Dies wird ortsüblich, z.B. durch Aushang, amtlich bekannt gegeben.

 

Kommunalwahlen und damit verbundene Direktwahlen am 13. September 2026

Allgemeines

Alle fünf Jahre wird in den niedersächsischen Kommunen die Vertretung neu gewählt. Am 13.09.2026 werden die Wahlberechtigten im Landkreis Uelzen über die neue Zusammensetzung des Kreistages, der Samtgemeinde-, Gemeinde- und Ortsräte entscheiden. Die Vertretung ist das Hauptorgan der Kommune, bestehend aus gewählten Abgeordneten und der Hauptverwaltungsbeamtin/ dem Hauptverwaltungsbeamten. Sie trifft Grundsatzentscheidungen, beschließt Satzungen, den Haushalt sowie Abgaben und überwacht die Verwaltung.

Parallel finden die Direktwahlen der Hauptverwaltungsbeamten statt - also die Wahlen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und die Wahl zur Landrätin oder zum Landrat des Landkreises Uelzen (Direktwahl). 

Wahltermin

Die Niedersächsische Landesregierung hat mit Verordnung vom 25. Mai 2025 (Nds. GVBl, Nr. 36 aus 2025) den Wahltag für die kommunalen allgemeinen Neuwahlen 2026 auf den 13. September 2026 festgelegt. Die Wahl findet an diesem Sonntag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

In seiner Sitzung vom 30. September 2025 hat der Kreistag des Landkreises Uelzen beschlossen, die Wahl der hauptamtlichen Landrätin bzw. des hauptamtlichen Landrates ebenfalls am 13. September 2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfinden zu lassen.

Eine eventuelle Stichwahl zur Wahl der hauptamtlichen Landrätin bzw. des hauptamtlichen Landrates fände am Sonntag, den 27. September 2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

Kreiswahlleitung

Kreiswahlleiter ist Herr Dr. Hoppenstedt, stellvertretende Kreiswahlleiterin ist Frau Anja Schön.

Bekanntmachung Kreiswahlleiter

 

Ansprechpartner beim Landkreis Uelzen

Herr Yannic Ziesler, Telefon 0581/82-136, E-Mail: y.ziesler@landkreis-uelzen.de

 

Bekanntmachungen

Wahlbekanntmachung für die Kreiswahl und damit verbundene Direktwahl der hauptamtlichen Landrätin bzw. des hauptamtlichen Landrates am 13. September 2026

Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der hauptamtlichen Landrätin bzw. des hauptamtlichen Landrats am 13. September 2026 Änderung des letzten Tages für die Einreichung eines Wahlvorschlages

 

 

Wahlbereiche

Für die Wahl zur Besetzung des Kreistages hat der Kreistag in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 die Einteilung des Landkreises in 3 Wahlbereiche beschlossen. Danach gibt es die folgenden Wahlbereiche:

Wahlbereich 1: Uelzen

Wahlbereich 2: Bevensen-Ebstorf-Bienenbüttel

Wahlbereich 3: Aue-Rosche-Suderburg

 

Wählbarkeit

Zur Abgeordneten oder zum Abgeordneten sind Personen wählbar, die am Wahltag

  1. mindestens 18 Jahre alt sind,
  2. seit mindestens sechs Monaten im Gebiet der Kommune ihren Wohnsitz haben und
  3. Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind.

Zudem darf kein Ausschlussgrund nach § 49 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz vorliegen. 

Wahlberechtigt sind nach § 48 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz Personen, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und am Wahltag

  1. mindestens 16 Jahre alt sind und
  2. seit mindestens drei Monaten in der Kommune den Wohnsitz haben.

Wahl zur Landrätin oder zum Landrat

Die Landrätin oder der Landrat übernimmt nicht nur die Leitung der Kreisverwaltung, sondern auch den Vorsitz des Kreisausschusses und ist verantwortlich für die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Kreistages. Sie oder er ist Mitglied des Kreistages und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Zudem nimmt sie oder er die Außenvertretung des Landkreises in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren wahr. Außerdem gehört zu ihren oder seinen Aufgaben die repräsentative Vertretung des Landkreises Uelzen.

Die Landrätin oder der Landrat wird für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt. 

Gewählt werden kann nach § 80 Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, wer

  1. am Wahltag mindestens 23 Jahre, aber noch nicht 67 Jahre alt ist,
  2. nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 NKomVG wählbar und nicht nach § 49 Abs. 2 NKomVG von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und
  3. die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einzutreten.

Wahlberechtigt sind auch hier Personen, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und am Wahltag

  1. mindestens 16 Jahre alt sind und
  2. seit mindestens drei Monaten in der Kommune den Wohnsitz haben

Landeswahlleiter

Weitere Informationen über die kommenden Kommunal- und Direktwahlen können der Webseite des Landeswahlleiters entnommen werden.

Grundzüge des Nds. Kommunalwahlsystems

 

 

Kommunalwahl 2021

Hier finden Sie die Ergebnisse der Kreistagswahl am 12. September 2021.

Bekanntmachungen zur Kreistagswahl am 12. September 2021:

Wahlbekanntmachung zur Kreiswahlleitung

Wahlbekanntmachung für die Kreiswahl am 12. September 2021

Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl am 12. September 2021 - Änderung der Anzahl der benötigten Unterstützungsunterschriften

Wahlbekanntmachung des endgültigen Endergebnisses der Kreiswahlen am 12. September 2021 im Landkreis Uelzen

 

Direktwahl des Landrates / der Landrätin 2019

Die Wahl der Landrätin / des Landrates fand zuletzt am 26. Mai 2019 statt: Ergebnis

 

Hinsichtlich der Wahlen der Samtgemeinde-, Gemeinde- und Stadträte und in der Hansestadt Uelzen der Ortsräte sowie der Gemeinde- und Samtgemeindebürgermeisterinnen / des Gemeinde- und Samtgemeindebürgermeisters wird auf die dortigen Internetauftritte verwiesen.

Bundestagswahlen

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Musterwahlzettel für den Wahlkreis 44 Celle – Uelzen

Ergebnisse

Das endgültige Wahlergebniss zur Bundestagswahl am 23.02.2025 für den Wahlkreis 44

Celle-Uelzen finden Sie hier.

Die (vorläufigen) Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2025 finden Sie am Wahltag hier.

Allgemeines

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigtes Organ. Es besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Wahltermin

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 23. Februar 2025 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

Kreiswahlleitung

Bei Bundestagswahlen bilden der Landkreis Celle und der Landkreis Uelzen einen gemeinsamen Wahlkreis. Die Aufgaben der Kreiswahlleitung werden bei dieser Bundestagswahl vom Landkreis Uelzen wahrgenommen. Kreiswahlleiter ist Herr Dr. Blume, stellvertretender Kreiswahlleiter Herr Dr. Hoppenstedt.

Ansprechpartner beim Landkreis Uelzen

Yannic Ziesler, Telefon 0581/82-136, E-mail: y.ziesler@landkreis-uelzen.de

Wahlberechtigte

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Informationen für Wählende im Ausland erhalten Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin.

Wahlvorschläge können von Parteien und Einzelbewerberinnen bzw. -bewerbern eingereicht werden.

Parteien können an der Bundestagswahl mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen sowie mit eigenen Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) in den Ländern teilnehmen. Eine Partei darf in jedem Land nur eine Landesliste einreichen. Landeslisten können nur von Parteien eingereicht werden. Kreiswahlvorschläge von Parteien können nur dann zugelassen werden, wenn für die Partei in dem betreffenden Land eine Landesliste zugelassen wird. Einzelbewerberinnen und -bewerber können von Wahlberechtigten oder Wählergruppen vorgeschlagen werden und in einem Wahlkreis in Deutschland kandidieren ohne dort ihren Wohnsitz haben zu müssen.

Kreiswahlvorschläge sind beim Landkreis Uelzen als Kreiswahlleitung einzureichen. Hier finden Sie die Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 44 Celle-Uelzen bezüglich der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen.

Hier finden Sie die Bekanntmachung über die zugelassenen Kreiswahlvorschläge des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 44 Celle-Uelzen.

Bekanntmachung über die Zusammenkunft der Breifwahlvorstände im Wahlkreis 44 Celle-Uelzen

Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie unter:

Website der Bundeswahlleiterin

Website Landeswahlleitung Niedersachsen

Bundestagswahl am 26. September 2021:

Hier finden Sie die Ergebnisse der Bundestagswahl am 26. September 2021 aus dem Wahlkreis 44 (Celle-Uelzen).

Europawahl am 26. Mai 2019

Nachfolgend finden Sie die aus den Wahllokalen des Landkreises Uelzen eingegangenen Ergebnisse zur Europawahl. Sie haben damit Zugriff auf das Ergebnis aus dem Landkreis Uelzen.

Ergebnis der Europawahl