Allgemeines
Alle fünf Jahre wird in den niedersächsischen Kommunen die Vertretung neu gewählt. Am 13.09.2026 werden die Wahlberechtigten im Landkreis Uelzen über die neue Zusammensetzung des Kreistages, der Samtgemeinde-, Gemeinde- und Ortsräte entscheiden. Die Vertretung ist das Hauptorgan der Kommune, bestehend aus gewählten Abgeordneten und der Hauptverwaltungsbeamtin/ dem Hauptverwaltungsbeamten. Sie trifft Grundsatzentscheidungen, beschließt Satzungen, den Haushalt sowie Abgaben und überwacht die Verwaltung.
Parallel finden die Direktwahlen der Hauptverwaltungsbeamten statt - also die Wahlen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und die Wahl zur Landrätin oder zum Landrat des Landkreises Uelzen (Direktwahl).
Wahltermin
Die Niedersächsische Landesregierung hat mit Verordnung vom 25. Mai 2025 (Nds. GVBl, Nr. 36 aus 2025) den Wahltag für die kommunalen allgemeinen Neuwahlen 2026 auf den 13. September 2026 festgelegt. Die Wahl findet an diesem Sonntag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
In seiner Sitzung vom 30. September 2025 hat der Kreistag des Landkreises Uelzen beschlossen, die Wahl der hauptamtlichen Landrätin bzw. des hauptamtlichen Landrates ebenfalls am 13. September 2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfinden zu lassen.
Eine eventuelle Stichwahl zur Wahl der hauptamtlichen Landrätin bzw. des hauptamtlichen Landrates fände am Sonntag, den 27. September 2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Kreiswahlleitung
Kreiswahlleiter ist Herr Dr. Hoppenstedt, stellvertretende Kreiswahlleiterin ist Frau Anja Schön.
Bekanntmachung Kreiswahlleiter
Ansprechpartner beim Landkreis Uelzen
Herr Yannic Ziesler, Telefon 0581/82-136, E-Mail: y.ziesler@landkreis-uelzen.de
Bekanntmachungen
Wahlbekanntmachung für die Kreiswahl und damit verbundene Direktwahl der hauptamtlichen Landrätin bzw. des hauptamtlichen Landrates am 13. September 2026
Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der hauptamtlichen Landrätin bzw. des hauptamtlichen Landrats am 13. September 2026 Änderung des letzten Tages für die Einreichung eines Wahlvorschlages
Wahlbereiche
Für die Wahl zur Besetzung des Kreistages hat der Kreistag in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 die Einteilung des Landkreises in 3 Wahlbereiche beschlossen. Danach gibt es die folgenden Wahlbereiche:
Wahlbereich 1: Uelzen
Wahlbereich 2: Bevensen-Ebstorf-Bienenbüttel
Wahlbereich 3: Aue-Rosche-Suderburg
Wählbarkeit
Zur Abgeordneten oder zum Abgeordneten sind Personen wählbar, die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens sechs Monaten im Gebiet der Kommune ihren Wohnsitz haben und
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind.
Zudem darf kein Ausschlussgrund nach § 49 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz vorliegen.
Wahlberechtigt sind nach § 48 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz Personen, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens drei Monaten in der Kommune den Wohnsitz haben.
Wahl zur Landrätin oder zum Landrat
Die Landrätin oder der Landrat übernimmt nicht nur die Leitung der Kreisverwaltung, sondern auch den Vorsitz des Kreisausschusses und ist verantwortlich für die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Kreistages. Sie oder er ist Mitglied des Kreistages und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Zudem nimmt sie oder er die Außenvertretung des Landkreises in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren wahr. Außerdem gehört zu ihren oder seinen Aufgaben die repräsentative Vertretung des Landkreises Uelzen.
Die Landrätin oder der Landrat wird für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt.
Gewählt werden kann nach § 80 Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, wer
- am Wahltag mindestens 23 Jahre, aber noch nicht 67 Jahre alt ist,
- nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 NKomVG wählbar und nicht nach § 49 Abs. 2 NKomVG von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und
- die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einzutreten.
Wahlberechtigt sind auch hier Personen, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens drei Monaten in der Kommune den Wohnsitz haben
Landeswahlleiter
Weitere Informationen über die kommenden Kommunal- und Direktwahlen können der Webseite des Landeswahlleiters entnommen werden.
Grundzüge des Nds. Kommunalwahlsystems
Kommunalwahl 2021
Hier finden Sie die Ergebnisse der Kreistagswahl am 12. September 2021.
Bekanntmachungen zur Kreistagswahl am 12. September 2021:
Wahlbekanntmachung zur Kreiswahlleitung
Wahlbekanntmachung für die Kreiswahl am 12. September 2021
Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl am 12. September 2021 - Änderung der Anzahl der benötigten Unterstützungsunterschriften
Wahlbekanntmachung des endgültigen Endergebnisses der Kreiswahlen am 12. September 2021 im Landkreis Uelzen 
Direktwahl des Landrates / der Landrätin 2019
Die Wahl der Landrätin / des Landrates fand zuletzt am 26. Mai 2019 statt: Ergebnis
Hinsichtlich der Wahlen der Samtgemeinde-, Gemeinde- und Stadträte und in der Hansestadt Uelzen der Ortsräte sowie der Gemeinde- und Samtgemeindebürgermeisterinnen / des Gemeinde- und Samtgemeindebürgermeisters wird auf die dortigen Internetauftritte verwiesen.