Das Amt für Finanzen und Kommunalaufsicht ist in erster Linie ein interner Dienstleister für sämtliche Bereiche der Kreisverwaltung. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den übrigen Ämtern.
Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:
Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes, Erstellen der Jahresabschlüsse
Die Haushaltswirtschaft ist so zu planen und auszuführen, dass die stetige Erfüllung der Aufgaben gesichert ist. Grundgerüst für das finanzielle Handeln des Landkreises ist hierbei der Haushaltsplan. Auf der Grundlage der von den Fachämtern ermittelten voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie der Ansätze für Investitionen wird der jährliche Haushaltsplan erstellt. Nach dem Ablauf des Haushaltsjahres wird auf der Grundlage des Jahresabschlusses mit einem Bericht Rechenschaft über den Verlauf des Haushaltsjahres und die wirtschaftliche Lage des Landkreises abgelegt, damit der Kreistag dem Landrat und somit der gesamten Verwaltung die Entlastung erteilen kann.
Angelegenheiten des kommunalen Finanzausgleichs; Kreisumlage
Die Zuweisungen des Landes aus dem Finanzausgleich und die Erträge aus der Kreisumlage ergeben zusammen die größte Ertragsposition im Haushalt. Das Zusammentragen der Grunddaten und die endgültigen Berechnungen gehören zum Aufgabenbereich des Teams Finanzen.
Kreditmanagement
Die umfangreichen Investitionen in verschiedenen Aufgabenbereichen (z.B. Straßenbau, Schulen, Verwaltungsgebäude, Glasfaserausbau) können nicht allein aus eigenen Mitteln oder Investitionszuweisungen finanziert werden und erfordern die Aufnahme von Kommunalkrediten. Die Bewirtschaftung des Kreditbestandes erfolgt zentral im Amt für Finanzen und Kommunalaufsicht.
Zentrale Buchhaltung für die Kreisverwaltung
Die Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung ist in sämtliche Buchungsvorgänge zu Ein- und Ausgangsrechnungen eingebunden und stellt eine Schnittstelle zwischen den einzelnen Fachbereichen und der Kreiskasse dar. Das Buchhaltungs-Team unterstützt die übrigen Organisationseinheiten insbesondere bei den Arbeitsabläufen im Rahmen des elektronischen Rechnungsworkflows. Die Geschäftsbuchhaltung befasst sich in der Hauptsache mit dem Verbuchen von Erträgen und Aufwendungen, während in der Anlagenbuchhaltung die Zu- und Abgänge des Vermögens erfasst werden.
Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Einziehung von Forderungen / Vollstreckung
Die Kreiskasse ist für den gesamten Zahlungsverkehr und die Liquiditätsplanung des Landkreises zuständig. Die von den Ämtern angeordneten Auszahlungen sind auszuführen, eingehende Zahlungen werden zugeordnet und bei nicht fristgerechter Zahlung werden die Forderungen angemahnt. Werden Beträge trotz Mahnung nicht gezahlt, gehen diese Vorgänge zur weiteren Bearbeitung in den Bereich der Vollstreckung. Hier werden neben den eigenen Forderungen des Landkreises im Rahmen der Amtshilfe auch Forderungen anderer öffentlicher Stellen (andere Kommunen, Handwerkskammern, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice u. a.) eingezogen.
Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht stellt sicher, dass die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden im Kreisgebiet die geltenden Gesetze beachten. Die Aufsicht wird nur im öffentlichen Interesse ausgeübt, d. h., sie dient nicht dem Schutz von Einzelinteressen. Soweit individuelle Rechte verletzt sein könnten, steht den Bürgerinnen und Bürgern der Rechtsweg (z. B. Widerspruch und Klage gegen eine Verwaltungsentscheidung) offen.