Bekanntmachungen

Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids

Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde Energiekontor AG, Maey Sommerville-Straße 5, 28359 Bremen auf den Antrag vom 20.07.2022, eingegangen am 02.08.2022, sowie der letztmalig geänderten Antragsunterlagen vom 09.07.2024, eingegangen ebendann nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V162-6.2 mit einer Nennleistung von 6.200 kW, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nabenhöhe von 122,0 m als Windpark Nienwohlde erteilt.

Die Anlagenstandorte befinden sich im Außenbereich der Gemarkungen Nienwohlde (Gemeinde Wrestedt) auf dem Gebiet der Samtgemeinde Aue.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) wird hiermit der unter o.g. Aktenzeichen ergangene Genehmigungsbescheid öffentlich bekannt gemacht. Der verfügende Teil des Bescheides lautet:

I. Genehmigung

Dieser Genehmigungsbescheid trifft folgende Entscheidungen:

1. Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist, erteile ich der Energiekontor AG, Maey Sommerville-Straße 5, 28359 Bremen auf den Antrag vom 20.07.2022, eingegangen am 02.08.2022, sowie der letztmalig geänderten Antragsunterlagen vom 09.07.2024, eingegangen ebendann nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V162-6.2 mit einer Nennleistung von 6.200 kW, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nabenhöhe von 122,0 m als Windpark Nienwohlde mit folgenden Standortkoordinaten: 

WEA

Flur

Flurstück

Gemarkung

NH

in m

RD

in m

Gesamthöhe

über N.N.

in m

Koordinaten

(UTM ERST 89 Zone 32)

Ost

Nord

01

 

1

6

Nienwohlde

122

162

303,19

605866,5

5854606,6

02

 

13

21

Nienwohlde

122

162

302,64

606388,4

5854586,8

03

 

1

11

Nienwohlde

122

162

301,86

605722,0

5854059,0

Diesem Bescheid liegen die unter Abschnitt II. aufgeführten Unterlagen zugrunde.

Die Genehmigung ist an die Nebenbestimmungen des Abschnittes III. dieses Bescheides gebunden.

2. Das verweigerte Einvernehmen der Gemeinde Wrestedt und Samtgemeinde Aue vom 25.08.2022 zu der unter 1. im einzelnen beschriebenen Anlage wird gem. § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ersetzt.

3. Diese Genehmigung ergeht unbeschadet der Rechte Dritter.

4. Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und Auslagen) werden der Antragstellerin auferlegt. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch gesonderten Bescheid.

​Auf Antrag der Antragstellerin gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG war die Genehmigung abweichend von § 19 Absätze 1 und 2 BImSchG nicht in einem vereinfachten Verfahren zu erteilen.

Das Vorhaben wurde daher mit Datum vom 15.05.2023 im „Amtsblatt des Landkreises Uelzen 2023, Nr. 9“ sowie in der „Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Heide“ öffentlich bekannt gemacht. Bis einschließlich 24.07.2023 konnten Einwendungen gegen das Vorhaben eingelegt werden. Am 31.08.2023 erfolgte die Erörterung über die fristgerecht erhobenen Einwendungen.

Für das Vorhaben ist nach § 7 Abs. 1 und der Ordnungsnummer 1.6.3 des Anhangs 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I S. 88) grundsätzlich eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Diese entfällt, da die Antragstellerin nach § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt hat und der Landkreis Uelzen im vorliegenden Einzelfall das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet.

Zeit und Ort der öffentlichen Auslegung wurden im „Amtsblatt des Landkreises Uelzen 2023 Nr.09“ sowie in der „Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Heide“ am 15.05.2023 öffentlich bekannt gemacht.

Der Antrag, die Antragsunterlagen sowie die vorliegenden Stellungnahmen der Fachbehörden aus der Trägerbeteiligung und der UVP-Bericht wurden während des Zeitraums vom 22.05.2023 bis zum 23.06.2023 entsprechend § 10 Abs. 3 BImSchG sowie § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) elektronisch im Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt sowie ergänzend bei der Genehmigungsbehörde zur Einsichtnahme ausgelegt. Des Weiteren konnten der Antrag, die Antragsunterlagen sowie die das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen im UVP-Portal Niedersachsen eingesehen werden.

Der Genehmigungsbescheid vom 20.01.2025 enthält Bedingungen und Nebenbestimmungen, um die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG sicherzustellen. Die Nebenbestimmungen enthalten u.a. Regelungen zum Schutz der Nachbarschaft vor Emissionen durch Lärm, Schattenwurf und zur Gefahrenabwehr. Weiterhin werden durch Nebenbestimmungen Regelungen zum Schutz von Boden und Grundwasser, zum Arten- und Naturschutz, zu Kennzeichnungspflichten für den Luftverkehr sowie zum Brandschutz und zum Arbeitsschutz getroffen.

Der vollständige Genehmigungsbescheid kann auf dem Internetauftritt www.landkreis-uelzen.de unter Home > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung > Bekanntmachungen sowie im UVP-Portal des Landes Niedersachsen (www.uvp.niedersachsen.de) eingesehen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot ist eine persönliche Einsichtnahme in eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheids samt Begründung im Zeitraum vom 03.02.2025 bis einschließlich 17.02.2025 beim:

Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen

Montag, Dienstag und Donnerstag 08.00–16.00 Uhr

Mittwoch und Freitag 08.00–12.00 Uhr

nach vorheriger telefonische Terminvereinbarung unter 0581-82247 oder 0581-82244 möglich.

Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen angefordert werden (§ 10 Abs. 8 Satz 6 BImSchG).

Es wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt gilt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung Widerspruch beim Landkreis Uelzen, Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen erhoben werden.

Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monat ab Zustellung dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Str. 40, 21335 Lüneburg gestellt und begründet werden.

 

Uelzen, 23.07.2025

Landkreis Uelzen

Der Landrat

 

Den entsprechenden zugehörigen Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid finden Sie hier.