Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids
zu dem Antrag auf Änderungsgenehmigung der SAB Projektentwicklung GmbH & Co. KG zum Repowering durch die Auswechslung des Anlagentyps gem. § 16b Abs. 7 S. 3 BImSchG der bereits mit Genehmigungsbescheid vom 28.03.2024 genehmigten Errichtung und Betrieb von 12 Windenergieanlagen des Typs GE 5.5 - durch den Anlagentyp ENERCON E160 EP5 E3 als Windpark Altenmedingen – Römstedt mit unveränderten Standortkoordinaten.
Die Anlagenstandorte befinden sich im Außenbereich der Gemarkungen Altenmedingen und Secklendorf (Gemeinde Altenmedingen), sowie der Gemarkungen Niendorf I und Römstedt (Gemeinde Römstedt) auf dem Gebiet der Samtgemeinde Bevensen - Ebstorf.
Durch den nunmehr genehmigten Anlagentyp wird die Gesamthöhe der Anlagen um 6,60 m auf 246 m sowie der Rotordurchlauf von 82 m auf 86,60 m erhöht.
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) wird hiermit der unter o.g. Aktenzeichen ergangene Genehmigungsbescheid öffentlich bekannt gemacht. Der verfügende Teil des Bescheides lautet:
- Genehmigung
Dieser Genehmigungsbescheid trifft folgende Entscheidungen:
- Aufgrund des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 16b Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.02.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58) geändert worden ist, und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Dritten Änderungsverordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) geändert worden ist, erteile ich der SAB Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Berliner Platz 1, 25524 Itzehoe auf den Antrag vom 14.10.2024, eingegangen am 23.10.2024, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zum
Repowering von Anlagen durch Auswechslung des Anlagentyps der mit Genehmigungsbescheid vom 28.03.2024 unter dem Az. I20210014 genehmigten Errichtung und Betrieb von 12 Windenergieanlagen des Typs GE 5.5 -158 mit jeweils einer Nennleistung von 5.500 kW, einem Rotordurchmesser von 158 m und einer Nabenhöhe von 161 m durch den Anlagentyp ENERCON E160 EP5 E3 R1 mit jeweils einer Nennleistung von 5,56 MW, einem Rotordurchmesser von 160 m und einer Nabenhöhe von 166,60 m als Windpark Altenmedingen – Römstedt mit unveränderten Standortkoordinaten:
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WEA
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Flur
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Flurstück(e)
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Gemarkung
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Höhe ü. NN
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Höhe ü. Grund
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Koordinaten
(WGS 84)
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01
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2
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20/2
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Secklendorf
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307,60m
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246,60m
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53°07’05,63 N 10°36‘46,98 O
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02
|
2
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28/3
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Secklendorf
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309,80m
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246,60m
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53°06’39,00 N 10°37‘03,41 O
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03
|
1
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7/2
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Römstedt
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313,30m
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246,60m
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53°06’11,84 N 10°37‘08,47 O
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04
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7
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51/2, 59/1
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Altenmedingen
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305,00m
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246,60m
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53°07’19,40 N 10°37‘02,83 O
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05
|
7
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49, 50
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Altenmedingen
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307,80m
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246,60m
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53°07’08,60 N 10°37‘11,57 O
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06
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2
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28/3
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Secklendorf
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307,10m
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246,60m
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53°06’55,73 N 10°37‘10,34 O
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07
|
1
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164/3
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Römstedt
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310,90m
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246,60m
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53°06’22,99 N 10°37‘28,31 O
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08
|
1
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12/1
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Römstedt
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312,50m
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246,60m
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53°06’06,75 N 10°37‘42,43 O
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09
|
1
|
83
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Römstedt
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308,80m
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246,60m
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53°05’53,97 N 10°37‘30,22 O
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10
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3
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6/12
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Niendorf I
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313,90m
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246,60m
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53°06’29,93 N 10°37‘52,71 O
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11
|
1
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12/1
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Römstedt
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311,00m
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246,60m
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53°06’12,76 N 10°38‘04,17 O
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12
|
3
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6/12
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Niendorf I
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313,30m
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246,60m
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53°06’25,02 N 10°38‘18,67 O
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Diesem Bescheid liegen die Antragsunterlagen zugrunde.
Die Genehmigung der Wesentlichen Änderung ist an die Nebenbestimmungen des Abschnittes III. dieses Bescheides gebunden.
- Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und Auslagen) werden der Antragstellerin auferlegt. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch gesonderten Bescheid.
Für das ursprüngliche Vorhaben mit dem Az. I20210014, war nach § 7 Abs. 1 und der Ordnungsnummer 1.6.2 des Anhangs 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. IS. 540) grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Diese entfiel, da die Antragstellerin nach § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt hat und der Landkreis Uelzen im vorliegenden Einzelfall das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat.
Hat ein Vorhaben bereits früher eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen, richtet sich die UVP-Pflicht späterer Änderungen oder Ergänzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG. Somit war für die beantragte Typänderung eine allgemeine Vorprüfung (vgl. § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 3 UVPG) durchzuführen.
Aufgrund der beantragten Änderung sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter zu erwarten. Die auf Grundlage der Antragsunterlagen durchgeführte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles ergab, dass das geplante Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden muss.
Der Genehmigungsbescheid vom 28.03.2025 enthält Bedingungen und Nebenbestimmungen, um die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG sicherzustellen. Die Nebenbestimmungen enthalten u.a. Regelungen zum Schutz der Nachbarschaft vor Emissionen durch Lärm, Schattenwurf und zur Gefahrenabwehr. Weiterhin werden durch Nebenbestimmungen Regelungen zum Schutz von Boden und Grundwasser, zum Arten- und Naturschutz, zu Kennzeichnungspflichten für den Luftverkehr sowie zum Brandschutz und zum Arbeitsschutz getroffen.
Der vollständige Genehmigungsbescheid kann auf dem Internetauftritt www.landkreis-uelzen.de unter Home > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung > Bekanntmachungen sowie im UVP-Portal des Landes Niedersachsen (www.uvp.niedersachsen.de) eingesehen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot ist eine persönliche Einsichtnahme in eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheids samt Begründung im Zeitraum vom 22.04.2025 bis einschließlich 06.05.2025 beim:
Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung,
Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 08.00–16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 08.00–12.00 Uhr
nach vorheriger telefonische Terminvereinbarung unter 0581-82247 oder 0581-82244 möglich.
Die Genehmigung kann bis einschließlich zum 06.05.2025 elektronisch abgerufen werden.
Es wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt gilt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landkreis Uelzen, Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen, erhoben werden.
Uelzen, 02.04.2025
Landkreis Uelzen
Der Landrat