Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids
Aufgrund des § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde der EnBW Windkraftprojekte GmbH, vertreten durch die EnBW Energie BW AG, Fischertwiete 1, 20095 Hamburg, auf Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 14.02.2025, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, ein immissions- schutzrechtlicher Vorbescheid gem. § 9 Abs. 1a BImSchG hinsichtlich der Schall- und Schattenlim- missionen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG, sowie Nicht-Entgegenstehender öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB unter Ausklammerung aller übrigen Belange des § 35 Abs. 1 u. Abs. 3 S.1 BauGB für 5 raumbedeutsame Windenergieanlagen (WEA) als Windpark Stadorf erteilt.
Anlagenstandorte sind die Flurstücke 2-74/2, 2-77/1, 2-80/1, 3-10 der Gemarkung Stadorf sowie 1- 31/3 der Gemarkung Linden in der Gemeinde SChwienau (Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf).
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) wird hiermit der unter o.g. Aktenzeichen ergangene Vor- bescheid öffentlich bekannt gemacht. Der verfügende Teil des Bescheides lautet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
I. Entscheidung
Aufgrund Ihres Antrags auf Erteilung eines Vorbescheides nach § 9 Abs. I Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 01.11.2023, hier eingegangen am 08.11.2023, sowie der Aktualisierung Ihres Antrags vom 25.03.2024 sowie der Konkretisierung Ihres Antrags im Hinblick auf Anwendung der Regelung des § 9 Abs. 1a BImSchG vom 15.08.2024, für das o. a. Vorhaben, stelle ich hiermit folgendes fest:
Die Errichtung und der Betrieb von 5 Windenergieanlagen (WEA 01 bis WEA 05) vom Typ Enercon E-160 EP-5 mit den nachfolgenden Anlagenparametern und Standorten ist in Bezug auf die im Vorbescheidverfahren geprüften Fragestellungen zulässig.
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WEA
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Flur
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Flurstück
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Gemarkung
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NH in m
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RD in m
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Gesamt- höhe m
über N.N,
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UTM Koordinaten ERST 89 Zone 32
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Ost
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Nord
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01
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3
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10
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Stadorf
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120
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160
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269,00
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591.203,00
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5.873.186,00
|
|
02
|
2
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80/1
|
Stadorf
|
120
|
160
|
265,00
|
591.606,00
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5.873.068,00
|
|
03
|
2
|
74/2
|
Stadorf
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120
|
160
|
264,00
|
592.012,00
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5.872.944,00
|
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04
|
2
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77/1
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Stadorf
|
120
|
160
|
260,40
|
592.086,00
|
5.872.607,00
|
|
05
|
1
|
31/3
|
Linden
|
120
|
160
|
264,90
|
591.608,00
|
5.872.155,00
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Dieser Vorbescheid gilt ausschließlich für die von Ihnen beantragten Anlagenparameter und Standorte.
Bestandteile dieses Vorbescheides sind die folgenden bzw. als Anlage beigefügten Nebenbestimmungen und Hinweise.
Als Antragsteller haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen. Hierüber ergeht ein gesonderter Bescheid.
Der Vorbescheid ergeht unbeschadet der Rechte Dritter.
Der Vorbescheid vom 14.02.2025 enthält Nebenbestimmungen, um die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG sicherzustellen. Im Übrigen werden sich weitere Anforderungen aus einem ggf. nachfolgenden Genehmigungsverfahren ergeben.
Der vollständige Vorbescheid kann auf dem Internetauftritt www.landkreis-uelzen.de unter Home > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung > Bekanntmachungen eingesehen werden.
Eine persönliche Einsichtnahme in eine Ausfertigung des Vorbescheids samt Begründung im Zeitraum vom 18.02.2025 bis einschließlich 04.03.2025 über die obenstehende Internetseite möglich.
Alternativ ist die Einsichtnahme beim;
Landkreis Uelzen
Amt für Bauordnung und Kreisplanung Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
Montag, Dienstag und Donnerstag 08.00–16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 08.00–12.00 Uhr
nach vorheriger telefonische Terminvereinbarung unter 0581-82 247 möglich.
Der Vorbescheid und seine Begründung können weiterhin bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen angefordert werden (§ 10 Abs. 8 Satz 6 BImSchG).
Es wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt gilt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Vorbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Nie- derschrift Widerspruch beim Landkreis Uelzen, Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen, erhoben werden.
Uelzen, 17.02.2025
Landkreis Uelzen
Der Landrat
Den entsprechenden Vorbescheid finden Sie hier.