Bekanntmachungen

Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids

Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde der SAB Projektentwicklungs GmbH & Co. KG, Berliner Platz 1, 25524 Itzehoe, auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 28.03.2024, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 12 Windenergieanlagen des Typs GE5.5-158 mit einer Nabenhöhe von 161 m bei einem Rotordurchmesser von jeweils 158 m und einer Nennleistung von jeweils 5.500 kW als Windpark Altenmedingen - Römstedt erteilt.

Die Anlagenstandorte befinden sich im Außenbereich der Gemarkungen Altenmedingen und Secklendorf (Gemeinde Altenmedingen) sowie Römstedt und Niendorf I (Gemeinde Römstedt) auf dem Gebiet der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) wird hiermit der unter o.g. Aktenzeichen ergangene Genehmigungsbescheid öffentlich bekannt gemacht. Der verfügende Teil des Bescheides lautet:

I. Genehmigung

Dieser Genehmigungsbescheid trifft folgende Entscheidungen:

1. Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist, und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist, erteile ich der SAB Projektentwicklungs GmbH & Co. KG, Berliner Platz 1, 25524 Itzehoe auf den Antrag vom 28.06.2021, eingegangen am 05.07.2021, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die

Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von 12 Windenergieanlagen des Typs GE 5.5 -158 mit jeweils einer Nennleistung von 5.500 kW, einem Rotordurchmesser von 158 m und einer Nabenhöhe von 161 m als Windpark Altenmedingen – Römstedt mit folgenden Standortkoordinaten:

WEA

Flur

Flurstück(e)

Gemarkung

Höhe ü. NN

Höhe ü. Grund

Koordinaten

(WGS 84)

01

2

20/2

Secklendorf

301,00m

240,00m

53°07’05,63 N 10°36‘46,98 O

02

2

28/3

Secklendorf

303,20m

240,00m

53°06’39,00 N 10°37‘03,41 O

03

1

7/2

Römstedt

306,70m

240,00m

53°06’11,84 N 10°37‘08,47 O

04

7

51/2, 59/1

Altenmedingen

298,40m

240,00m

53°07’19,40 N 10°37‘02,83 O

05

7

49, 50

Altenmedingen

301,20m

240,00m

53°07’08,60 N 10°37‘11,57 O

06

2

28/3

Secklendorf

300,50m

240,00m

53°06’55,73 N 10°37‘10,34 O

07

1

164/3

Römstedt

304,30m

240,00m

53°06’22,99 N 10°37‘28,31 O

08

1

12/1

Römstedt

305,90m

240,00m

53°06’06,75 N 10°37‘42,43 O

09

1

83

Römstedt

302,20m

240,00m

53°05’53,97 N 10°37‘30,22 O

10

3

6/12

Niendorf I

307,30m

240,00m

53°06’29,93 N 10°37‘52,71 O

11

1

12/1

Römstedt

304,40m

240,00m

53°06’12,76 N 10°38‘04,17 O

12

3

6/12

Niendorf I

306,70m

240,00m

53°06’25,02 N 10°38‘18,67 O

Diesem Bescheid liegen die unter Abschnitt II. aufgeführten Unterlagen zugrunde. Die Genehmigung ist an die Nebenbestimmungen des Abschnittes III. dieses Bescheides gebunden.

2. Das verweigerte Einvernehmen der Gemeinde Römstedt zu der unter 1. im Einzelnen beschriebenen Anlage wird gemäß § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ersetzt.

3. Dem in den Antragsunterlagen enthaltenen Abweichungsantrag nach § 66 der Nds. Bauordnung (NBauO) wird entsprochen. Auf die Eintragung von Abstandsbaulasten i.S. von § 6 Abs. 2 NBauO kann für die Flurstücke 26/2 der Flur 3 der Gemarkung Secklendorf, 93/2 der Flur 1 der Gemarkung Römstedt, 156/1 der Flur 4 der Gemarkung Altenmedingen und 129/84 der Flur 1 der Genarkung Römstedt verzichtet werden.

4. Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und Auslagen) werden der Antragstellerin auferlegt. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch gesonderten Bescheid.

Auf Antrag der Antragstellerin gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG war die Genehmigung abweichend von § 19 Absätze 1 und 2 BImSchG nicht in einem vereinfachten Verfahren zu erteilen.

Das Vorhaben wurde daher mit Datum vom 15.05.2023 im „Amtsblatt des Landkreises Uelzen 2023, Nr. 9“ sowie in der „Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Heide“ öffentlich bekannt gemacht. Bis einschließlich 17.07.2023 konnten Einwendungen gegen das Vorhaben eingelegt werden. Am 28.08.2023 erfolgte die Erörterung über die fristgerecht erhobenen Einwendungen.

Für das Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 und der Ordnungsnummer 1.6.2 des Anhangs 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der aktuellen Fassung grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Diese entfällt, da die Antragstellerin nach § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt hat und der Landkreis Uelzen im vorliegenden Einzelfall das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat. Die Entscheidung über die Durchführung der UVP wurde gem. § 5 UVPG ebenso wie Zeit und Ort der öffentlichen Auslegung im „Amtsblatt des Landkreises Uelzen“ sowie in der „Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Heide“ am 15.05.2023 öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsbescheid vom 28.03.2024 enthält Bedingungen und Nebenbestimmungen, um die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG sicherzustellen. Die Nebenbestimmungen enthalten u.a. Regelungen zum Schutz der Nachbarschaft vor Emissionen durch Lärm, Schattenwurf und zur Gefahrenabwehr. Weiterhin werden durch Nebenbestimmungen Regelungen zum Schutz von Boden und Grundwasser, zum Arten- und Naturschutz, zu Kennzeichnungspflichten für den Luftverkehr sowie zum Brandschutz und zum Arbeitsschutz getroffen.

Unter Bezugnahme auf § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) kann der vollständige Genehmigungsbescheid auf dem Internetauftritt www.landkreis-uelzen.de unter Home > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung > Bekanntmachungen sowie im UVP-Portal des Landes Niedersachsen (www.uvp.niedersachsen.de) eingesehen werden.

Entsprechend § 3 Abs. 2 PlanSiG ist als zusätzliches Informationsangebot eine persönliche Einsichtnahme in eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheids samt Begründung im Zeitraum vom 17.06.2024 bis einschließlich 01.07.2024 beim

Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen

Montag, Dienstag und Donnerstag                           08.00–16.00 Uhr

Mittwoch und Freitag                                                 08.00–12.00 Uhr

nach vorheriger telefonische Terminvereinbarung unter 0581-82418 oder 0581-82244 möglich.

Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen angefordert werden (§ 10 Abs. 8 Satz 6 BImSchG).

Es wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Drit­ten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt gilt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Nie­derschrift Widerspruch beim Landkreis Uelzen, Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uel­zen, erhoben werden.

 

Uelzen, 04.06.2024

Landkreis Uelzen

Der Landrat

 

Den entsprechenden zugehörigen Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid finden Sie hier.