Bekanntmachungen

FFH-Managementplan für das FFH-Gebiet Nr. 071 "Ilmenau mit Nebenbächen"; Bekanntmachung der Endfassung

Logo Europäische Union

Für die Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sind gemäß der EU-Richtlinie Flora-Fauna-Habitat (FFH-Richtlinie) und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie die erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt sowie der Wiederherstellung eines günstigen Zustandes festzulegen.

Das FFH-Gebiet Ilmenau mit Nebenbächen ist in seiner Ausdehnung über die Landkreise Lüneburg, Uelzen, Celle und den Heidekreis auf einer Fläche von ca. 5.400 ha seit 2004 Bestandteil des Schutzgebietsnetzes Natura 2000.

In dem vorliegenden FFH-Managementplan haben die betroffenen Landkreise als zuständige Untere Naturschutzbehörden mit dem beauftragten Lüneburger Landschaftsplanungsbüro EGL - Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH dargelegt, welche Naturschutzmaßnahmen für die Erhaltung und Wiederherstellung dieses günstigen Zustandes für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten sowie Biotope erforderlich sind. Dies erfolgte unter Beteiligung von Fachbehörden, Gemeinden, örtlichen Fachexperten sowie Interessenverbänden und Nutzergruppen in Arbeitskreissitzungen. Von September 2018 bis September 2020 fanden - z.T. coronabedingt auch digital – 24 Einzelsitzungen statt. Die Hinweise und Anregungen aus diesen Gesprächen und auch aus Ortsbesichtigungen wurden ausgewertet und in den im März 2021 fertig gestellten Fachplan eingearbeitet. Neben Maßnahmen zur extensiven Forst-, Grünland- und Heidepflege stellen die Wiedervernässung von Auen und Mooren und insbesondere die Fließgewässerentwicklung den Schwerpunkt des Maßnahmenkatalogs dar.

Die Erstellung des FFH-Managementplans wurde im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Niedersachsen 2014-2020 aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Niedersachsen kofinanziert.

Für die ca. 250 ha im Eigentum der Anstalt Niedersächsischen Landesforsten (NLF) innerhalb des FFH-Gebietes Ilmenau mit Nebenbächen werden Bewirtschaftungspläne durch die NLF erstellt und mit den Unteren Naturschutzbehörden abgestimmt.

Nach § 5 Abs. 1 des Nds. Umweltinformationsgesetzes (NUIG) i.V.m. § 10 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) ist die Öffentlichkeit aktiv und systematisch über die Umwelt zu informieren. Verfügbare bedeutsame Umweltinformationen sind durch die informationspflichtigen Stellen (u.a. die Landkreise) bereit zu stellen. Dazu gehören auch Pläne und Programme mit Bezug zur Umwelt, § 5 Abs. 1 UIG i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UIG.

 

Der Managementplan für das FFH-Gebiet Ilmenau mit Nebenbächen steht ab 01.11.2021 zum Download bereit.

Ab 01.11.2021 ist der FFH-Managementplan Ilmenau mit Nebenbächen auch im Geoportal des Landkreises Lüneburg aufrufbar.

Über die Karten- und Themenverwaltung am rechten Bildausschnitt des Geoportals sind die Inhalte aufrufbar.

 

Ilmenau bei Deutsch Evern (gr. Bild oben links) mit Bachmuscheln (Unio crassus); Flutende Unterwasservegetation in der Ilmenau bei Bad Bevensen (gr. Bild oben rechts); Melbecker Bach mit Groppe (Cottus gobio) (unten links); Mönchsbruch bei Groß Süstedt (unten rechts). Fotos: Landkreis Uelzen