Bekanntmachungen

Genehmigung und Inkrafttreten der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Uelzen 2019

Öffentliche Bekanntmachung
über die Genehmigung und das Inkrafttreten der Neuaufstellung des
Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Uelzen 2019


Der Kreistag des Landkreises Uelzen hat in seiner Sitzung am 02.04.2019 das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Uelzen 2019 (RROP) als Satzung beschlossen. Rechtsgrundlagen sind § 5 Abs. 5 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG vom 06.12.2017, Nds. GVBl. S. 456) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 10 und 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG vom 17.12.2010, Nds. GVBl. S. 576) in der zur Zeit geltenden Fassung.

Mit Verfügung vom 05.04.2019 (Az.: ArL LG. 18 – 20303/60) hat das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg das RROP 2019 unter Auflagen genehmigt (§ 5 Abs. 6 NROG).

Mit dieser Bekanntmachung tritt das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreises Uelzen 2019 gem. § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Feststellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Uelzen 2000 vom 13.12.2000 außer Kraft.

Das RROP 2019 besteht aus der Beschreibenden Darstellung und der Zeichnerischen Darstellung. Zugehörige Texte sind die Begründung mit Anhang und der Umweltbericht. Gegenstand der Auslegung ist darüber hinaus die zusammenfassende Erklärung über die Ergebnisse der Umweltprüfung und der Beteiligung, die alternativen Planungsmöglichkeiten und die vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen. Ausgelegt wird zudem die Rechtsbehelfsbelehrung.

Das RROP 2019 und die zugehörigen Unterlagen können gem. § 10 Abs. 2 ROG ab dem Tage des Inkrafttretens beim Landkreis Uelzen eingesehen werden. Die Einsicht ist während der allgemeinen Servicezeiten im Kreishaus des Landkreises Uelzen, Raum 143/144, Veerßer Str. 53, 29525 Uelzen, möglich. Darüber hinaus stehen das RROP 2019 und die zugehörigen Unterlagen auf der Internetseite des Landkreises Uelzen unter www.landkreis-uelzen.de => Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel => Regionales Raumordnungsprogramm zur Ansicht und zum Download zur Verfügung.

Unbeachtlich für die Rechtswirksamkeit des RROP 2019 werden

  • eine beachtliche Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften bei der Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ROG sowie § 7 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Satz 1 NROG),
  • beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs (§ 11 Abs. 3 ROG),
  • eine beachtliche Verletzung der Vorschriften über die Umweltprüfung (gemäß § 11 Abs. 4 ROG),

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres gegenüber dem Landkreis Uelzen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Die Jahresfrist beginnt mit dieser öffentlichen Bekanntmachung.

Innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung über das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Uelzen 2019 kann beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, Uelzener Str. 40, 21335 Lüneburg, ein Antrag auf Überprüfung von in der Satzung enthaltenen Vorschriften gestellt werden (Normenkontrolle gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung). Die Jahresfrist beginnt mit dieser öffentlichen Bekanntmachung.

Uelzen, 08.04.2019


Landkreis Uelzen
Der Landrat
Dr. Blume