Kreishausneubau

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen:

Sind die Arbeiten am neuen Kreishaus im Plan?

Trotz der Unwägbarkeiten am Baustoffmarkt sowie der Pandemie befinden sich die Arbeiten im Plan. Die Abnahme und Übergabe ist für Ende Juni 2022 geplant.

 

Wann ist der Umzug der Verwaltung in das neue Gebäude geplant?

Die Verwaltung konnte im August 2022 termingerecht umziehen.

 

Warum wurde die Frage eines Kreishausneubaues bzw. der Grundsanierung  überhaupt geprüft?

Im Zuge der normalen Bauunterhaltung wurde sichtbar, dass ein grundlegender Sanierungsbedarf besteht. Bei den Kostenermittlungen hierzu kam heraus, dass erhebliche Millionenbeträge für den Austausch sämtlicher Versorgungsleitungen incl. Grundleitungen, dem aktualisierten Brandschutz u.v.m. erforderlich würden, so dass sich die Grundsatzfrage der Wirtschaftlichkeit dieses Vorhabens stellte. Sorgfältige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen führten zu dem Ergebnis, dass die Sanierung unwirtschaftlich ist und als wirtschaftlichste Variante ein Neubau auf fremdem Standort herauskam. Die Entscheidung hierzu wurde durch den Kreisausschuss am 14.07.2015 gefällt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Schritte zu prüfen und die Kreistagsgremien weiterhin einzubinden.

 

Ist die Sanierung billiger als ein Neubau?

Betrachtet man die reinen Baukosten, so lautet die Antwort wahrscheinlich ja, wobei man beim Bauen im Bestand (= Sanierung)  mit kostentreibenden unvorhergesehenen Maßnahmen rechnen muss. Führt man aber die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch, wie combine Consulting es für den Landkreis gemacht hat, so stellt man fest, dass die Projektkostenbarwerte in ähnlicher Größenordnung liegen, da die erheblichen externen Mietkosten über die nächsten 33 Jahre mit in den Projektkostenbarwert einfließen. Es bleibt auch nach der Untersuchung durch combine Consulting bei der Feststellung: Die Sanierung ist unwirtschaftlich.

 

Welche Standorte sind untersucht worden?

Nach Abstimmung der Projektgruppe „Kreishausneubau“ des Landkreises mit der Stadtplanung der Stadt Uelzen wurden insgesamt 7 mögliche Standorte mit mindestens 10.000 m² bebaubarer Fläche für eine vergleichende Betrachtung in den Blick genommen. Es handelt sich um folgende Grundstücke:

•    Hammersteinparkplatz mit angrenzender Wiese
•    Emsberg (Pestalozzi-Schule)
•    Teilfläche des Albrecht-Thaer-Geländes
•    Grundstück Eschemannstraße / Ecke Sternstraße
•    Ebstorfer Straße (Stadthallengrundstück)
•    Ebstorfer Straße (ehemaliges St.-Viti-Krankenhaus)
•    Lüneburger Straße (Stadtwerkegrundstück).

Die tatsächliche Verfügbarkeit der Standorte wurde nicht mit in die Bewertung aufgenommen.


Warum wurde ein externes Unternehmen mit der Prüfung beauftragt?

Die genaue Berechnung der Wirtschaftlichkeit / Business cases sollte in professionelle Hände gelegt werden. Darüber hinaus sollte die Kompetenz eines externen Unternehmens in Bezug auf „neue Arbeitswelten“ genutzt werden.


Ist ein neues Kreishaus für den Landkreis überhaupt finanzierbar?

Die Kreisverwaltung braucht für die dem Landkreis gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Mitarbeiter, die Mitarbeiter brauchen  Arbeitsplätze. Auch die Fortführung der jetzigen Situation mit sanierungsbedürftigem Hauptgebäude und Außenstellen muss finanziert werden, hat also Haushaltsrelevanz. Durch die angestellten Wirtschaftlichkeitsberechnungen ist der Nachweis erbracht, dass der Neubau eines Kreishauses gegenüber der Sanierungsvariante die wirtschaftlichere Variante ist. Finanziert würde die Baumaßnahme über langfristige Kredite. Im Ergebnishaushalt würden die Unterhaltungskosten, die Abschreibungen und die Zinsbelastung erscheinen, genau wie bei der Sanierung.