Kfz-Online-Abmeldung und Kfz-Online-Zulassung

Online-Abmeldung

Einen Antrag auf Abmeldung Ihres Fahrzeuges können Sie online stellen. Voraussetzung für die Online-Abmeldung sind die seit 1. Januar 2015 ausgegebenen Zulassungsplaketten auf Ihrem Kennzeichen sowie die neue Zulassungsbescheinigung Teil I, die mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen sind. Zusätzlich benötigen Sie einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) und müssen über ein entsprechendes Lesegerät verfügen.

Weitere Informationen zur Online-Abmeldung finden Sie auf dem Informationsblatt

Niedersächsisches Antrags-Portal für die Online-Abmeldung

 

Online-Zulassung

Seit dem 01.10.2019 haben Sie die Möglichkeit, Fahrzeuge neu zuzulassen, wieder zuzulassen, umzuschreiben oder die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern zu lassen.

Für die Online-Zulassung müssen folgende Vorraussetzungen vorliegen:

- die Kennzeichen des Fahrzeugs müssen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes versehen sein (Vergabe seit dem 01.01.2015)

- das Fahrzeug muss über eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit verdeckten Sicherheitscodes verfügen

- Sie müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels mit  freigeschalteter Online-Funktion und ein Lesegerät bzw. ein Smartphone mit installierter AusweisApp besitzen

Weitere Informationen zur Online-Zulassung finden Sie auf dem Informationsblatt.

Niedersächsisches Antrags-Portal für die Online-Zulassung