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Altpapier: OVG Lüneburg erlaubt gewerbliche Sammlung (29.01.2008)


Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren über die Untersagung der gewerblichen Altpapiersammlung mit Blauen Tonnen zugunsten der Firma Formata entschieden und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg revidiert.

Hintergrund: Wegen der stark gestiegenen Nachfrage nach Papier auf dem Weltmarkt und den daraus resultierenden attraktiven Verdienstmöglichkeiten sind in den letzten Monaten bundesweit  Entsorgungsunternehmen auf den Plan getreten, die das Altpapier aus Haushaltsabfällen mit eigenen Sammlungen gewinnbringend abschöpfen wollen.

Das Ansinnen des Landkreises Uelzen, dieser Form des „Rosinenpickens“ einen Riegel vorzuschieben und die Erlöse aus der Altpapierverwertung dem gebührenzahlenden Bürger zugute kommen zu lassen, wurde nun durch die Entscheidung des OVG unterbunden. Anders als zum Beispiel der bayrische Verwaltungsgerichtshof sahen die Richter in Lüneburg keinen grundsätzlichen Vorrang der kommunalen Entsorgungswirtschaft, der einer flächendeckenden privaten gewerblichen Altpapiersammlung entgegenstehen würde. Auch aus eventuellen Gebührenerhöhungen zu Lasten der Allgemeinheit, die wegen der konkurierrenden privaten Sammlungen notwendig werden könnten, ergibt sich aus Sicht des OVG nicht von vornherein ein überwiegendes öffentliches Interesse, das die Untersagung von Sammlungen gewerblicher Abfallentsorger rechtfertige.

„Ob es unter diesen Umständen bei der bereits im Grundsatz beschlossenen Einführung der Altpapiertonne ab 2009 durch den Landkreis bleibt, muss jetzt ausführlich in den zuständigen Gremien unter Einbeziehung des OVG-Beschlusses beraten werden“, sagte Dezernent Frank Peters. Auch sei zu überlegen, wie in der Hauptsache weiter verfahren werde.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung, die mehrere Jahre dauern kann, darf FORMATA künftig Blaue Tonnen aufstellen und abfahren.